Am 15. April endete die erste Ausschreibungsrunde, um die künftige Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermitteln. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, gingen insgesamt 170 Gebote ein, das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt (MW) sei damit mehrfach überzeichnet worden. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit die Zulässigkeit der 170 Gebote und gibt anschließend die Zuschläge bekannt. Die Gebote mit der geringsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag. Der nächste Gebotstermin ist der 1. August.
Staatssekretär Rainer Baake gibt sich optimistisch, dass die Akteursvielfalt bei Ausschreibungsverfahren erhalten bleibe, wie die erste Runde bewiesen hätte. Viele Verbände im Bereich erneuerbare Energien sehen genau diesen Punkt gefährdet, weil es etliche Risiken und administrative Hemmnisse bei dem Ausschreibungsverfahren gibt. Daher wird man jetzt genau analysieren müssen, wer zu den 170 Bietern gehört und ob beispielsweise Energiegenossenschaften dabei künftig noch eine Chance haben.