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Biogas: Erster Newsletter für Behörden

Der Fachverband Biogas bring ab sofort einen Newsletter für Behörden raus. Darin will er über aktuelle Themen rund um die Biogasproduktion informieren. Es soll mindestens vier Ausgaben pro Jahr geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Fachverband Biogas bring ab sofort einen Newsletter für Behörden raus. Darin will er über aktuelle Themen rund um die Biogasproduktion informieren. Es soll mindestens vier Ausgaben pro Jahr geben.



„Mit dem Newsletter wollen wir den fachlichen Austausch mit den Ämtern intensivieren“, erklärt Manuel Maciejczyk, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Der Newsletter sei auch auf ausdrücklichen Wunsch einiger Behördenvertreter entstanden, die sich regelmäßige Informationen zu biogasrelevanten Entscheidungen und Informationen gewünscht haben. „Da eine Mitgliedschaft im Fachverband Biogas für viele Behörden nicht zu realisieren ist, war der Informationsfluss teilweise schwierig“, sagt Maciejczyk. Über das neue Informationstool kann der Fachverband nun schnell und umfassend über aktuelle Themen, rechtliche Entwicklungen, Termine und Veröffentlichungen berichten.



In der aktuellen Ausgabe informiert der Fachverband Biogas über neue Arbeitshilfen zum Thema Anlagensicherheit, die sich neben der Unterweisung für Fremdfirmen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auch mit den sicherheitsrelevanten Prüf- und Dokumentationspflichten und den Eckpunkten eines Notstromkonzeptes für Biogasanlagen beschäftigen. Sämtliche Arbeitshilfen wurden an die neue Technische Regel TRGS 529 (Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas) sowie an die novellierten Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung (Inkrafttreten am 01.06.2015) angepasst. Auch wird auf den Schulungsverbund Biogas hingewiesen, über den der Fachverband Biogas gemeinsam mit der DVGW und der DWA anerkannten Bildungseinrichtungen bundesweit einheitliche Betreiberqualifikationen zur Anlagensicherheit von Biogasanlagen anbietet.



Der Newsletter ist kostenlos und unverbindlich und kann jederzeit abonniert und gekündigt werden. Anmeldung unter folgender Email-Adresse: behoerdennewsletter@biogas.org



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