Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Verordnungen mit Sprengkraft

Seit Jahren feilen Bund und Länder an der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und an der Düngeverordnung , deren Sprengkraft vielleicht nicht allen in der Branche bewusst ist. Bislang existieren zu den beiden Verordnungen nur Entwürfe. Vieles ist daher noch nicht abschließend geregelt.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Jahren feilen Bund und Länder an der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ und an der Düngeverordnung , deren Sprengkraft vielleicht nicht allen in der Branche bewusst ist.

 

Bislang existieren zu den beiden Verordnungen nur Entwürfe. Vieles ist daher noch nicht abschließend geregelt. Aber es könnte sein, dass einige Biogaserzeuger für ihre Gärreste künftig umfassendere Lagerkapazitäten nachweisen müssen.

 

Zwischen den Ländern gibt es eine politische Verständigung, die Regelung zur Lagerkapazität von Biogasanlagen aus der AwSV herauszunehmen und in die Düngeverordnung aufzunehmen. Im Gegenzug plant die Bundesregierung eine Regelung zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern in der Düngeverordnung aufzunehmen. Danach gilt für Biogasanlagen eine Lagerkapazität von 6 Monaten, wenn die Biogasanlage selbst über die notwendigen Ausbringungsflächen verfügt oder mit Landwirten zusammen arbeitet und Abnahmeverträge nachweisen kann. Nur für die Biogasanlagen, die nicht genügend Ausbringungsflächen nachweisen können, greifen dann neun Monate Lagerkapazität. Die Bundesregierung hat hierfür bereits mit dem Entwurf des Düngegesetzes die Rechtsgrundlage vorbereitet.

 

Für Neuanlagen sollen die neuen Vorgaben sofort nach Inkrafttreten gelten. Altanlagenbetreiber haben vermutlich fünf Jahre länger Zeit, die neuen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Was allerspätestens dann passieren wird, lässt sich leicht vorhersagen: Gärrestlager sind teuer. Daher werden die meisten Betreiber versuchen, zunächst energiearme Substrate wie Gülle durch energiereiche zu ersetzen. Mit einer Tonne Getreide können Biogaserzeuger beispielsweise mehr als 20 Tonnen Gülle ersetzen und somit im Endeffekt viel Platz sparen.

 

Gerade der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen ist aber gesellschaftlich akzeptiert. Die Gefahr ist daher groß, dass die Regierung mit übertriebenem Eifer nicht nur den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen abwürgt, sondern auch noch der Biogasbranche einen schweren Imageschaden zufügt. Schließlich hat diese in den vergangenen Jahren den Einsatz von Mais deutlich zurückgeschraubt und viele Alternativen entwickelt, die aber oftmals auch deutlich energieärmer sind.  

 

In den kommenden Monaten bleibt im Zuge des Gezerres um die Novellierung der Düngeverordnung abzuwarten, ob die derzeitige politische Übereinkunft zwischen Bund und Ländern zu den Mindestlagerzeiträumen weiterhin steht. Die Branche sollte wachsam bleiben.

 

Im Übrigen: Lagerraum können Sie nicht nur sparen, wenn Sie energiearme Substarte wie Gülle gegen energiereiche tauschen. Welche Alternativen Sie sonst noch haben, können Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe nachlesen (8/2016, Seite 102).

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.