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Keine EEG-Umlage für Bestandsanlagen

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager haben ihren Streit über die deutsche Energiepolitik offensichtlich beigelegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben ihren Streit über die deutsche Energiepolitik offensichtlich beigelegt. Brüssel hatte Deutschland vorgeworfen, dass es unter anderem mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen geltendes Europarecht verstoße und den Wettbewerb im Strommarkt verzerre.


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Nun haben sich beide Parteien aber auf eine gemeinsame Linie verständigt. Betroffen sind vor allem das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das EEG 2017. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

 

Eigenversorgung: Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um 80 % entlastet, d.h. sie zahlen grundsätzlich nur 20 % der EEG-Umlage. Für Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 nichts.

 

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz: Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wird 2016 verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird 2017 erlassen. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.

 

EEG 2017: Mit gemeinsamen Ausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik werden technologieübergreifende Ausschreibungen getestet (Pilotvorhaben). Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden ergebnisoffen evaluiert, auch im Vergleich mit den technologiespezifischen Ausschreibungen. Ferner wird Deutschland eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchführen.


Industrie-Privilegien:Energieintensive Industriebetriebe, die einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG besitzen, können sich auch von der KWK-Umlage befreien lassen.


Sofern notwendig, will die Regierung die entsprechenden Gesetze ändern und die dazu erforderlichen Referentenentwürfe noch im Herbst 2016 vorlegen. Weitere Infos zu dem Paket finden Sie hier: Energiepaket

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