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Alle EEG-Anlagen müssen neu registriert werden

Im ersten Quartal 2017 wird das „Marktstammdatenregister“ das bisherige Anlagenregister ablösen, in dem alle EEG-Anlagenbetreiber ihre Anlage eintragen müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf Betreiber von Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen kommt eine neue Registrierungspflicht zu. Denn im ersten Quartal 2017 führt der Gesetzgeber das so genannte Marktstammdatenregister ein. Derzeit richtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) dieses ein. Es soll das bisherige Anlagenregister ablösen, das eine Übergangslösung war. Wie Simon Walendzik kürzlich auf einer Konferenz des Bundesverbandes Windenergie (BWE) zum EEG 2017 in Berlin erklärte, wird das Marktstammdatenregister den gesamten Energiemarkt erfassen, nicht nur Erneuerbare Energien-Anlagen. Dort sollen ebenso Direktvermarkter, Stromnetzbetreiber oder Betreiber konventioneller Kraftwerke aufgeführt sein. Anlagenbetreiber haben den Vorteil, dass sie die Daten nur einmal aufführen müssen und später Genehmigungsbehörden oder Direktvermarktern nur ihre Marktstammdatenregister-Nummer mitteilen müssen. Das soll den Datenaustausch vereinfachen.


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Derzeit arbeitet die Bundesnetzagentur an einem Online-Portal, in dem die Anlagenbetreiber ihre Daten einmal eingeben müssen. Ziel ist, dass möglichst viele Daten zum Energiemarkt öffentlich sein sollen, ohne Betriebsgeheimnisse zu verraten. 

Damit auch alle Anlagen allmählich in dem Register erfasst werden, soll es für die Eintragung eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2018 geben. Danach wird die EEG-Vergütung für diejenigen Anlagen gestrichen, die nicht registriert sind.


Allerdings sollen die Zahlungsansprüche nicht derart verfallen, wie es aktuell bei nicht registrierten Anlagen der Fall ist. Anlagenbetreiber sollten daher ab Anfang des Jahres 2017 auf Mitteilungen Ihres Netzbetreibers, der BNetzA oder andere Veröffentlichungen achten.

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