In drei Jahren soll es im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes keine festen Einspeisevergütungen mehr geben. So will es die Bundesregierung. Berlin setzt stattdessen ab 2017 auf Ausschreibungen, über die die Förderhöhe festgelegt wird. So soll die Förderung günstiger und marktnäher werden.
Noch gibt es in Deutschland keine Erfahrungen mit diesem System. Die will man über ein Pilotprojekt mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewinnen. Doch lassen sich die Erfahrungen eines solchen Projektes auf die wesentlich aufwändiger und langfristiger zu planenden Wind- und Biogasanlagen übertragen? Experten bezweifeln das. Außerdem sollte uns zu denken geben, dass Großbritannien, Portugal, Irland oder Luxemburg das Ausschreibungsverfahren wieder abgeschafft haben, weil es zu hohen Kosten führte. Und viele Projekte, die ausgeschrieben wurden, sind am Ende gar nicht gebaut worden.
Ausschreibungsverfahren haben noch weitere Tücken: Eine breiter Mix an Technologien, eine gleichmäßige Verteilung der Anlagen über ganz Deutschland und die bisherige Vielfalt an Erzeugern wie Privatleute, Landwirte, Kommunen oder Genossenschaften wären nicht mehr sicher. Die kontinuierliche Kostensenkung der Technologien wie bei der jetzigen EEG-Förderung auch nicht.
Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen. So restriktiv und kompromisslos, wie es die Bundesregierung seit Wochen betont, schreibt die EU-Kommission eine Ausschreibung gar nicht vor. Die Brüsseler Energiebeihilfe-Leitlinien lassen den Mitgliedsstaaten Spielräume, um Ausnahmen vom Ausschreibungsverfahren festzulegen. Das zeigt eine Analyse der Stiftung Umweltenergierecht. Darum sollten jetzt alle Beteiligten die Chance nutzen, das deutsche EEG wirklich zukunftsfest zu machen. Ein mit heißer Nadel gestricktes Ausschreibungssystem, das am Ende nur den großen Energiekonzernen in die Hände spielt, leistet dazu keinen Beitrag.