Der Ölkonzern BP muss für Dieselmischungen von Nordamerika nach Europa mit einem Biospritanteil von bis zu 20 % auch weiterhin Strafzölle zahlen. Das EU-Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wies Mitte Januar eine Klage von BP North America als nicht stichhaltig ab.
Das Unternehmen hatte 2011 erlassene EU-Vorschriften angefochten. BP argumentierte unter anderem, dass die Umstellung auf einen Biodieselanteil von weniger als 15 % nicht als geringfügige Abwandlung der weitgehend reinen Mischungen mit einem sehr geringen Anteil fossilen Kraftstoffs (B99) betrachtet werden könne. Mit den Vorschriften wollte der Rat verhindern, dass die seit 2009 bestehenden Anti-Dumping- und Zusatzzölle auf US-Biodieselmischungen umgangen werden.
Die EU-Mitgliedstaaten sehen es als erwiesen an, dass spätestens seit 2010 die Umleitung der Exporte über Kanada beziehungsweise die Umstellung auf andere Mischungsverhältnisse der Verschleierung dienten. Die Richter folgten BP nicht und sahen keinen Anlass, die Bestimmungen des Rates außer Kraft zu setzen. Die Europäische Biodieselvereinigung (EBB) begrüßte das Urteil. EBB-Geschäftsführer Raffaello Garofalo ließ in Brüssel verlauten, die Rechtsgrundlage der Strafzölle gegen US-Biodiesel sei fester denn je.