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Bauerverband läuft Sturm gegen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

Ein ungewöhnliches Bündnis aus Mieterbund, Bauernverband und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) läuft Sturm gegen die Reform des EEG.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein ungewöhnliches Bündnis aus Mieterbund, Bauernverband und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) läuft Sturm gegen die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Denn künftig sollen auch die Produzenten von Öko-Eigenstrom, etwa Hausbesitzer mit neuen Solarmodulen auf dem Dach, 50 Prozent der EEG-Umlagezur Förderung des Ökostroms bezahlen. Bisher sind die Eigenstrom-Produzenten von der EEG-Umlage komplett befreit.


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"Wir kritisieren, dass mit der EEG-Reform sinnvolle dezentrale Energiekonzepte belastet werden", sagte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Bauernverbandes, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe). "Es ist nicht einzusehen, dass Landwirte, Hausbesitzer, Mieter und kleine Gewerbetriebe für ihren selbsterzeugten erneuerbaren Strom mit der EEG-Umlage belastet werden, aber die stromintensive Industrie umfangreiche Befreiungen und Rabatte für selbsterzeugten Strom erhält", sagte Hemmerling.


"Die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien soll mit der Umlage, die wie eine Strafsteuer wirkt, belegt werden. Das ist hanebüchen", kritisierte auch Holger Krawinkel, der Energieexperte des vzbv. Auch für Mieter, die den Strom von der Solaranlage auf dem Dach ihres Mietshauses kaufen, wird der Ökostrom künftig teurer. Schon jetzt müssen sie 4,3 Cent EEG-Umlage statt der vollen 6,24 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Künftig sollen die Mieter für den Solarstrom auf dem Dach ihres Mietshauses die volle Umlage zahlen. "Um Stromkosten auch für Mieter zu senken, muss die Novelle des EEG auch Projekte unterstützen, bei denen Strom dezentral erzeugt und von den Mietern direkt verbraucht werden kann", sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. Die drei Verbände wollen am heutigen Montag in Berlin gemeinsam ihre Kritik an der EEG-Novelle vorbringen. Sie soll Ende Juni vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. August in Kraft treten.

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