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Biogas: Neue Förderung wird jetzt schon diskutiert

Auch für Biogasanlagen soll es ab Ende nächsten Jahres ein Ausschreibungsverfahren geben. Eventuell könnten sich damit auch Perspektiven für bestehende Anlagen öffnen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab dem Jahr 2017 wird auch die künftige Förderung von Biogasanlagen über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden. „Die Diskussionen darüber laufen jetzt bereits auf Hochtouren, bereits Ende 2016 soll es die ersten Ausschreibungen für Biomasseanlagen geben“, berichtete Harald Wedemeyer, Bioenergie-Experte beim Landvolkverband Niedersachsen, Dienstag (02. Juni) am Rande des Biogas-Innovationskongresses in Osnabrück. Das Erneeurbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dafür bereits im März 2016 ins Kabinett, erste Konturen könnten sich bereits schon vor der politischen Sommerpause in diesem Jahr abzeichnen.


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Wie Wedemeyer berichtete, könnte es dabei nach drei Jahren des Niedergangs endlich wieder eine Perspektive für die Biogasbranche geben. Denn jetzt habe auch das Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass der derzeitige Zubau von Biogasanlagen viel zu gering ist. Der im EEG 2014 ursprünglich als Höchstgrenze eingeführte jährliche Zubau-Deckel von 100 Megawatt (MW) sei in der jetzigen Situation eher eine Zielgröße geworden. Denn im ersten Quartal 2015 sind deutschlandweit nur 4 MW Biogasleistung neu dazugekommen. Ohne Perspektive werden Anlagenbetreiber jetzt nicht mehr in ihre bestehenden Anlagen investieren und diese nach Ablauf des Förderzeitraums von 20 Jahren stilllegen. Nach einer Schätzung des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums (DBFZ) aus Leipzig könnten dann etwa ab dem Jahr 2034 kaum noch Biogasanlagen am Netz sein. „Daher gibt es jetzt schon Überlegungen, wie man mit einem Ausschreibungsverfahren Anreize schaffen kann, um zumindest einen Zubau neuer Anlagen von 100 MW jährlich zu erreichen“, erklärt Wedemeyer.


Derzeit gäbe es Signale aus der Politik, dass man das Ausschreibungsverfahren möglichst einfach gestalten will, damit es – anders als jetzt im Pilotverfahren zur Photovoltaik-Ausschreibung – eine große Akteursvielfalt gäbe und Landwirte nicht die hohen bürokratischen und genehmigungstechnischen Risiken auf sich nehmen müssen wie es derzeit bei den Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Fall ist. Es soll dabei – anders als im bisherigen EEG – nicht mehr nach Einsatzstoffen differenziert werden. Darüber hinaus könnte es eine Bagatellgrenze für kleine Anlagen – vor allem mit höherem Gülleanteil – geben, die nicht ins Ausschreibungsverfahren fallen. Ob diese bei 75 oder sogar bei 250 kW liege, sei derzeit noch völlig offen.


Auch für Bestandsanlagen?


Außerdem könnte es auch eine Regelung geben, dass Bestandsanlagen sich an Ausschreibung beteiligen können, um sie rechtzeitig auf die Zeit nach dem zwanzigjährigen Förderregime vorzubereiten und ihnen Perspektiven für weitere Investitionen zu bieten. Es gibt eindeutige Signale, die Erzeugungskapazitäten von derzeit etwa 3 GW Biogasstrom längerfristig erhalten zu wollen. Parallel dazu müsse es laut Wedemeyer weitere Anreize geben, um die Flexibilität bestehender Anlagen zu erhöhen, damit sie vermehrt bedarfsgerecht Strom erzeugen können, denn darin liege der große Vorteil von Biogasanlagen im Vergleich mit Photovoltaik und Wind.  


Prof. Michael Nelles, wissenschaftlicher Geschäftsführer des DBFZ, fordert darüber hinaus: „Die Politik muss nicht nur den Anlagenbetreibern, sondern auch der Industrie in Deutschland Perspektiven bieten.“ Die vielen Insolvenzen auch von guten Firmen seien ein Warnsignal. Die Hersteller von Biogasanlagen und Komponenten hätten keine Möglichkeit, innovative Produkte und Dienstleistungen für den Export zu entwickeln, wenn sie nicht mindestens 20 % des Umsatzes im Inland machen. Die Konkurrenten auf dem Weltmarkt ständen heute schon parat, um deutsche Technik und Know How aufzukaufen.  So zögen bereits heute chinesische Konzerne durch Deutschland. Auch das müsse die Politik bei der Weiterentwicklung des EEG berücksichtigen.

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