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Biogas: WLV lehnt rückwirkende Kürzungen ab

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband hat die Vorschläge für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz kritisiert. In einer so genannten Entschließung wandten sich die Vorstandsmitglieder vor allem gegen den Plan der Bundesregierung, die Vergütungen für Biogasanlagen rückwirkend zu kürzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband hat die Vorschläge für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz kritisiert. In einer so genannten Entschließung wandten sich die Vorstandsmitglieder vor allem gegen den Plan der Bundesregierung, die Vergütungen für Biogasanlagen rückwirkend zu kürzen.


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„Der vom Bundesgerichtshof erst kürzlich bestätigte eigenständige Anlagenstatus von sogenannten Satelliten-Blockheizkraftwerken darf nicht angetastet werden“, forderte Präsident Johannes Röring. Falls dies geschehe, stünden viele Anlagenbetreiber unverschuldet vor der Insolvenz. Zahlreiche Landwirte hätten in den letzten Jahren im Vertrauen auf langfristig zugesagte EEG-Vergütungen im Einzelfall mehr als 1 Mio. Euro in ihre Satelliten-Blockheizkraftwerke investiert. Dadurch könnten zahlreiche Krankenhäuser, Schwimmbäder oder andere Einrichtungen umweltfreundlich mit Wärme versorgt werden. Dies müsse auch in der Zukunft möglich bleiben.


Der WLV sieht in der geplanten Einführung einer „Höchstbemessungsgrenze“ in das EEG einen massiven Eingriff in den Bestandsschutz. „Für viele Anlagenbetreiber kommt dies einer nachträglichen Kürzung der Vergütung gleich“, warnte Hans-Heinrich  Wortmann, Vorsitzender des WLV-Arbeitskreises Bioenergie. Letztlich würde mit diesem Schritt das Leistungsvermögen einer Biogasanlage ohne Notwendigkeit begrenzt. Der WLV appellierte an alle Abgeordneten, bei den anstehenden Beratungen zur EEG-Novelle den Vertrauensschutz zu achten und damit nicht zuletzt einen Eckpfeiler der Energiewende zu stärken.

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