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"Biogasanlagen für Ausschreibungsverfahren zulassen!"

Der Biogasrat setzt sich dafür ein, dass auch Biomasseanlagen am Ausschreibungsverfahren ab dem Jahr 2016 teilnehmen können. Das sei zum Erhalt der Branche unerlässlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Strom aus Biomasse muss ab dem Jahr 2017 genauso ausgeschrieben werden wie es das Bundeswirtschaftsministerium für Wind- und Solarstromanlagen vorsieht, fordert der Biogasrat in einer Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Ausschreibungsmodell Erneuerbarer Energien (EEG 2016).


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Die Ausschreibung für Biogasanlagen sei notwendig, um den Beitrag von Biomasse zur Energiewende langfristig zu erhalten und auszubauen. Die Ausschreibung müsse für Bestandsanlagen, die Erweiterung von bestehenden Anlagen und für Neuanlagen gleichermaßen gelten. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen werde noch nicht einmal das Zubauziel von maximal 100 MW Strom aus Biomasse pro Jahr erreicht. Gleichzeitig fallen bestehende Anlagen schrittweise aus der Strom- und Wärmeerzeugung heraus, wenn das Ende des Vergütungszeitraums erreicht ist. Biogasanlagen vom Ausschreibungsverfahren auszuschließen wäre ein Vertrauensbruch und zudem energie-, klima- und wirtschaftspolitisch unklug, kritisiert der Biogasrat. Bis zum Jahr 2030 werde ohne weitere Maßnahmen mehr als die Hälfte der installierten erneuerbaren Kraft-Wärme-Kopplung wegfallen. Darum müssten 8 Mrd. kWh erneuerbare Wärme ersetzt und 14 Mio. t CO2-Äquivalente zusätzlich eingespart werden.


Es sei nicht gerechtfertigt, Biomasse-Neuanlagen mit dem Hinweis auf mangelnde Kosteneffizienzvon der Ausschreibung auszuschließen. Die Politik müsse vielmehr den Mehrwert des „grünen Gases“ anerkennen. So könne Biomethan im bereits vorhandenen Erdgasnetz gespeichert werden. Das Gasnetz als Speicher sei kosteneffizienter als jede andere Speichertechnik. Biomethan verursache zudem keine zusätzlichen Kosten für Netzausbau und Absicherung schwankender Energieerzeugung. Außerdem sei grünes Gas bedarfsgerecht abrufbar, ermögliche die flexible Stromeinspeisung und garantiere damit Versorgungssicherheit.


Zu einer ehrlichen Kostenrechnung gehörten auch die Netzausbaukosten für den Transport von Sonnen- und Windenergie und die externen Umweltkosten fossiler Energieerzeugung, etwa Klimafolgeschäden.

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