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Biogasbranche halbwegs zufrieden mit EEG-Novelle

Der Fachverband Biogas blickt mit gemischten Gefühlen auf die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Lesezeit: 3 Minuten

Der Fachverband Biogas blickt mit gemischten Gefühlen auf die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe sagte deren Präsident, Horst Seide, zwar: Der mit dem EEG 2014 provozierte Stillstand für die Bioenergie sei nun beendet worden. Überschwänglicher Optimismus ist nach seiner Einschätzung aber wegen des bestehenden Nachbesserungsbedarfs fehl am Platze.


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So sei der Ausbaukorridor allenfalls für eine Stabilisierung der Bestandskapazitäten geeignet, da der Rückbau von Anlagen bei den fixierten Bruttowerten nicht enthalten sei. Zudem reiche die finanzielle Obergrenze in den Ausschreibungen für Bestandsanlagen von 16,9 Cent pro Kilowattstunde kaum für einen auskömmlichen Anlagenbetrieb. Viel werde deshalb in den nächsten Jahren davon abhängen, wie Einnahmequellen außerhalb des EEG erschlossen werden könnten, etwa aus der bedarfsgerechten Stromerzeugung, erklärte Seide.


Für Korrekturverfahren


Der FvB-Präsident verteidigte dennoch das Eintreten des Fachverbandes für Ausschreibungen als notwendige Voraussetzung für einen „Stabilisierungspfad“ für die Energiegewinnung aus Biomasse und als Vorstufe zur 2017 geplanten Verordnungsermächtigung für Bioenergie. Damit könnten die Bioenergie-Ausschreibungen tatsächlich sinnvoll gestaltet werden, erläuterte der Verbandspräsident. Dennoch sieht Seide weiterhin dringenden Änderungsbedarf für das EEG, beispielsweise bei der Differenzierung der Ausschreibungen nach Größe der Anlagen und Einsatzstoffen. Hier plädiert er für Korrekturfaktoren wie bei der Windkraft, um eine Konkurrenz zwischen kleinen und großen Anlangen zu vermeiden. Notwendig seien auch eine Beachtung der Biomassekosten in der Ausschreibung sowie Entschärfungen der Strafen für Anlagenbetreiber bei eventuellen Verstößen gegen die Meldepflichten.


Mais bleibt unverzichtbar


Wegen der begrenzten Ausbaupotentiale in der Stromnutzung kann sich Seide in Zukunft auch eine stärkere Nutzung von Biogas im Kraftstoffsektor vorstellen. Dafür sind nach seiner Überzeugung allerdings noch mehrere Hürden auszuräumen. So müsse die geplante Verlängerung der Steuerermäßigung für Biomethan über 2018 hinaus mit der Verabschiedung der entsprechenden Novelle des Strom- und Energiesteuergesetzes endlich in die Wege geleitet werden. Auch brauche es ein verkehrsgünstiges Netz für Biomethan-Tankstellen. Hier könne der FvB beratend tätig werden, sagte Seide. Den im aktuellen EEG festgelegten neuen Maisdeckel, der einen maximalen Anteil von 50 % und ab 2019 weiter sinkende Anteile vorsieht, bezeichnet der Präsident des Fachverbandes als „problematisch“. Nach seiner Darstellung ist Mais trotz zunehmender Alternativen weiterhin die ertragreichste Energiepflanze, auf die wegen des Kostendrucks im EEG 2017 nicht verzichtet werden könne. Ohnehin sei nicht das EEG der richtige Ort für solche Regelungen, sondern vielmehr das landwirtschaftliche Fachrecht, betonte Seide. Ungeachtet dessen zeigte er Verständnis für die Kritik am regional sehr starken Maisanbau, wies aber dennoch darauf hin, dass auch diese Kultur umweltgerecht angebaut werden könne.

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