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Bremst der Naturschutz die Energiewende aus?

Umweltverbänden können künftig uneingeschränkt vor den Verwaltungsgerichten Klage gegen Solar-, Biogas- oder Windkraftanlagen einreichen, wenn sie einen Verstoß gegen europäische Umweltnormen vermuten (Verbandsklage). Das zumindest hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) so festgelegt. Die Bundesregierung will in diesem Zusammenhang nun die Rechte der Anlagenbetreiber stärken.

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Umweltverbänden können künftig uneingeschränkt vor den Verwaltungsgerichten Klage gegen Solar-, Biogas- oder Windkraftanlagen einreichen, wenn sie einen Verstoß gegen europäische Umweltnormen vermuten (Verbandsklage). Das zumindest hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) so festgelegt.


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Die Bundesregierung will in diesem Zusammenhang nun die Rechte der Anlagenbetreiber stärken. Damit soll verhindert werden, dass die Naturschützer die Verbandsklagen nur dazu nutzen, um den Bau neuer Kraftwerke zu verzögern.


„Im Hinblick auf die Komplexität der Genehmigungsverfahren müssen Mittel gefunden werden, die einerseits den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz weiterhin gewährleisten, die es aber andererseits ermöglichen, auch Rechtsstreitigkeiten über Großvorhaben mit vertretbarem Aufwand rechtssicher und zügig abzuschließen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).


Es bestehe sonst die Gefahr, dass gerade große Infrastrukturvorhaben - wie sie gerade für die Umsetzung der Energiewende notwendig sind - durch noch längere und noch aufwendigere Rechtsstreitigkeiten erheblich verzögert würden, so Müller. Der BDEW schlage deshalb vor, die künftig erweiterten Klagerechte von Umweltverbänden mit Verfahrensvorschriften zur inhaltlichen und zeitlichen Straffung des gerichtlichen Verfahrens zu kombinieren. Die BDEW-Vorschläge sehen darüber hinaus unter anderem eine Frist vor, innerhalb der eine Klage abschließend begründet werden muss sowie eine Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf ein angemessenes Maß. (ro/bdew)

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