Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz plant die Bundesregierung eine neue Vorschrift im Finanzsektor. Es enthält auch Verbesserungen für Energie-Genossenschaften. So sollen Mitglieder ihrer Genossenschaft z.B. Nachrangdarlehen zur Verfügung stellen können, ohne dass die Genossenschaft Verkaufsprospekte oder Vermögensanlagen-Informationsblätter erstellen muss. Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme vom vergangenen Freitag noch weitergehende Maßnahmen: So sollen Genossenschaften von "den unnötigen Auflagen des Kapitalanlagegesetzbuches" ausgenommen werden. Zwar werden Energie-Genossenschaften darin schon privilegiert behandelt. Allerdings können sie unter bestimmten Bedingungen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finandienstleistungen (BaFin) unterliegen. Das ist mit hohen finanziellen und administrativen Belastungen verbunden. Es sei grotesk, dass Genossenschaften mit Auflagen konfrontiert würden, die für Investmentfonds gedacht seien, kritisiert der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und begrüßt, dass der Bundesrat die Aufsicht durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände als ausreichend ansieht.
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