Die Bundesregierung hat gestern Nachmittag weiteren Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. Das war notwendig geworden, weil sich in dem bereits vom Bundestag abgesegneten Entwurf Fehler eingeschlichen hatten. Unter anderem war nicht eindeutig geklärt, ob so genannte Satelliten-Blockheizkraftwerke nach wie vor eigenständig vergütet werden, heißt es beim Fachverband Biogas.
Der ursprüngliche Entwurf enthielt auch Formulierungen, wonach alle Biogaserzeuger eine Mindestverweilzeit von 150 Tagen hätten einhalten müssen. Das hat die Regierung nun korrigiert. Außerdem gibt es jetzt längere Übergangsfristen für Betreiber, die derzeit eine Biomethananlage bauen. Sie gelten noch als Altanlage, wenn sie ihr Kraftwerk spätestens am 1.01.15 in Kraft nehmen. Vorausgesetzt: Es lag bis zum einschließlich zum 23. Januar dieses Jahres eine Genehmigung für die Anlage vor.