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Länderöffnungsklausel kommt

Einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Abstandsregelungen bei der Windenergie hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Abstandsregelungen bei der Windenergie hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag zugestimmt. Bei der agrarpolitischen Sprecherin der CSU-Landesgruppe und Vorsitzenden des Arbeitskreises Landwirtschaft, Umwelt und Bau, Marlene Mortler, stieß die Entscheidung des Plenums auf Beifall: „Windräder sind eine gute Sache, aber eben nur dort, wo sie auch hinpassen. Es kann nicht richtig sein, Windräder in unsere sensibelsten Landschaften zu stellen oder unmittelbar neben unseren Dörfern zu errichten - zumindest dann nicht, wenn die Menschen vor Ort es nicht wollen“, erklärte Mortler nach dem Bundestagsbeschluss in Berlin.


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Bundesrat dagegen


Mit der Neuregelung im Baugesetzbuch können die Bundesländer bis Ende 2015 eigene Gesetze erlassen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen festschreiben. Wie groß diese Mindestabstände sind und welche Auswirkungen dies auf bestehende Ausweisungen in Flächennutzungs- und Regionalplänen hat, dürfen die Länder im Rahmen der Länderöffnungsklausel selbst regeln. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung gegen die Einführung einer solchen Länderöffnungsklausel ausgesprochen. In der Begründung hatte er verwiesen, dass bereits das derzeit geltende Recht den Bundesländern und insbesondere den Kommunen die Möglichkeit gebe, im Rahmen der Bauleitplanung ausreichende Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, festzulegen.

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