„Die Streichung des Güllebonus würde das Aus für viele Betreiber von Biogasanlagenbedeuten. Der unbestrittene Beitrag der Güllevergärung zum Klimaschutz und zur Kaskadennutzung blenden Altmaier & Co. komplett aus“, erklärt Heidl in einer ersten Reaktion auf die gemeinsamen Vorschläge zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien von Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler. Der Grundsatz von Verlässlichkeit und Vertrauensschutz als Leitlinie des politischen Handelns wird nun endgültig von der Bundesregierung über Bord geworfen.
Aus dem gemeinsamen Papier, das heute beim ersten Treffen des Bund-Länder-Gesprächskreise zur EEG-Reform vorgestellt wurde geht hervor, dass der Güllebonus für bestehende Biogasanlagen, welche zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen gestrichen werden soll. Zudem soll für alle EEG-Anlagen im Jahr 2014 (befristet für ein Jahr) die Vergütung pauschal um 1,5 Prozent gekürzt werden.
Bonus hat seine Berechtigung
Ziel der Einführung des Güllebonus war es ursprünglich wieder mehr Wirtschaftdünger auch in bestehende Biogasanlagen zu bekommen, anstatt sie nur mit Nachwachsenden Rohstoffen zu betreiben, so Heidl. Viele Anlagenbetreiber haben nach der EEG-Novelle 2008 in zusätzliche Fermenter und Gärrestlager investiert, um mehr Gülle in ihrer Biogasanlage vergären zu können. „Heute will sie die Politik für diese sinnvolle Entscheidung für mehr Klimaschutz bestrafen“, so Heidl. Wieder wolle die Politik Landwirte, die in Erneuerbare Energien investiert haben, in die Ruin treiben. Als wären die Auswirkungen an die von ihr ausgelösten Folgen der rückwirkenden Einführung der Besteuerung von Biokraftstoffen vergessen. „Damals wurden Millionen von Euro landwirtschaftlichen Kapitals vernichtet,“ so Heidl.
Große Anlagen profitieren
Eine Ausnahme macht die Bundesregierung für konzerngeführte Großbiogasanlagen, welche nur auf Nachwachsende Rohstoffe setzen. Zudem soll der Biomethanbonus, welcher bei der letzten EEG-Novelle massiv erhöht wurde, nicht korrigiert werden. Die Profiteuere: wieder die konzerngeführte Biomethananlagen, die kaum in bayerische Agrarstrukturen passen, so Heidl. „Dass der Bundesregierung die Energiekonzerne am Herzen liegen, zeigt auch der Vorschlag, die Vergütung für Strom aus Windkraftanlagen an Land von knapp 9 auf 8 Cent pro Kilowattstunde abzusenken,“ erläutert Heidl. Dagegen sollen die hohen Vergütungen für Off-shore Windkraftanlagen in der Nord- und Ostsee, welche bis zu 19 Cent pro Kilowatt beträgt, bestehen bleiben. Auch wenn der Strom aufgrund der fehlenden Netzkapazitäten nicht in den Süden transportiert werden kann. Die Kosten dafür wird die Politik aber sicherlich wieder allen dezentralen Erneuerbaren Energienträgern aufschlagen, obwohl sie den Strom vor Ort erzeugen, wo er auch benötigt wird.
Wesentliche Probleme vergessen
Eine Veränderung des Strommarktdesigns geht der Vorschlag ebenfalls nicht an. „Heute berechnet sich die EEG-Umlage so, dass von der gewährten EEG-Vergütung der Strombörsenpreise subtrahiert wird,“ erklärt Heidl. Der Zubau der Erneuerbaren Energien führte in den letzten Jahren dazu, dass der Börsenstrompreis sank und folglich trotz EEG-Kürzungen für Neuanlagen die EEG-Umlage insgesamt stieg. In der Stromabrechnung jedes einzelnen Stromkunden zeigt sich nur die steigenden EEG-Umlage, die gesunkenen Börsenpreise wurden nicht an den Kunden weiter gegeben. Zudem erhöhen die Stromsteuer sowie der Mehrwertsteueraufschlag auf die EEG-Umlage den Strompreis zusätzlich
Ein weiteres Problem bei der Diskussion über die Erneuerbaren Energien ist, dass der Strom aus Sonne, Wind und Biomasse unter Vollkostenbetrachtung erzeugen. „Bei den meisten konventionell Energieträger werden nur die Gestehungskosten angesetzt,“ erklärt Heidl. Kosten, wie die Lager des Atommüll würden nicht in den Strompreis eingerechnet. „Dies verzerrt natürlich jeglichen Preisvergleich“, so Heidl.
Heidl macht auch klar, dass die Land- und Forstwirtschaft als „Verbraucher“ natürlich ein hohes Interesse hat, die Energiewende nachhaltig und effizient zu vollziehen – Vertrauensschutz und Verlässlichkeit darf dabei aber nicht auf der Strecke bleiben. „Die heimische Land- und Forstwirtschaft will zu einer erfolgreichen bayerischen und nationalen Energiepolitik beitragen, dazu braucht es aber verlässliche Rahmenbedingung“ so Heidl.