Künftig dürfen dänische Projektgesellschaften bei Ausschreibungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland mitbieten. Das gleiche betrifft Anlagen von deutschen Unternehmen in Dänemark. Hierzu haben die dänische und die deutsche Regierung am 20. Juli 2016 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Ausschreibungen sollen noch in diesem Jahr starten.
In zwei separaten Runden will Dänemark 20 Megawatt (MW) für Anlagen in Deutschland ausschreiben, während Deutschland 50 MW für den Bau von Anlagen in Dänemark anbieten will. Dabei gelten die Regelungen und Bedingungen des Landes, in dem sich die Anlage befindet. Dies betrifft beispielsweise Bedingungen für die Flächenkulisse, das Planungsrecht sowie steuerliche Bestimmungen.
Mit der Kooperation wollen beide Länder ihre regionale Energiezusammenarbeit stärken und einen Rahmen für eine anteilige Öffnung der Förderung von erneuerbaren Energien schaffen. Entscheidend sei dabei, dass die Kooperation für beide Seiten Vorteile bringe und die Energiewende voranbringe.
Das Pilotprojekt soll wertvolle Erfahrungen im Bereich der grenzüberschreitenden Förderung für Dänemark und Deutschland sowie für die EU-Debatte über weitere regionale Energiezusammenarbeit insgesamt liefern.