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Die merkwürdigen Methoden des Nabu

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) macht derzeit mit mehr als zweifelhaften Methoden auf sich aufmerksam. Offensichtlich hat der Nabu Betreiber von Windkraftanlagen in Hessen vor die Wahl gestellt: Entweder diese spenden für den Naturschutz oder sie müssen mit einer Klage des Umweltverbandes rechnen. Das geht aus einem Beitrag der Berliner Zeitung hervor.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) macht derzeit mit mehr als zweifelhaften Methoden auf sich aufmerksam. Offensichtlich hat der Nabu Betreiber von Windkraftanlagen in Hessen vor die Wahl gestellt: Entweder diese spenden für den Naturschutz oder sie müssen mit einer Klage des Umweltverbandes rechnen. Das geht aus einem Beitrag der Berliner Zeitung hervor.


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Darum geht es: Ein Windpark in Hessen wurde trotz aller für den Betrieb benötigten Genehmigungen von einem Verwaltungsgericht wieder stillgelegt. Fünf von sieben Windmühlen, die bereits ein halbes Jahr lang Strom erzeugten, mussten sofort abgeschaltet werden. Geklagt hatte der Nabu-Landesverband in Hessen.


Seit Ende des vergangenen Jahres drehen sich die Windräder wieder, weil der Naturschutzbund seine Klage zurückgezogen hat. Grund: Die Betreiber der Mühlen und der Nabu haben sich offensichtlich geeinigt.


Geld oder Klage


Die Sache hat allerdings einen bitteren Beigeschmack:Demnach haben die Betreiber der Windmühlen 500.000 Euro in einen Naturschutzfonds gezahlt, den eine Stiftung des Nabus verwalten soll. Mit dem Geld will der Verband unter anderem erforschen, ob Kleinsäuger wie Mäuse in der unmittelbaren Nähe der Windräder den Rotmilan anlocken und die Mühlen den Greifvogel in Gefahr bringen.


In dem Beitrag der Berliner Zeitung wird Horst Meixner, Geschäftsführer des Windparkes zitiert: „Wir konnten es uns einfach nicht leisten, dem Vorschlag des Nabu nicht zu entsprechen.“ Schon der wenige Monate dauernde Stillstand der Anlagen habe insgesamt Verluste von rund einer Million Euro verursacht. „Da haben wir das kleinere Übel gewählt und uns mit dem Nabu geeinigt.“ Andernfalls wären die Betreiber insolvent gewesen.


Es ging bei der Klage laut Berliner Zeitung nicht einmal um den Naturschutz, sondern „lediglich“ um die „Raumordnung.“ Der Nabu verweist allerdings darauf, dass die Anlagen in einem Korridor für Zugvögel stehen würden. Man sehe sich daher im Recht. Die Mühlen hätten nie gebaut werden dürfen.


Wegezoll für Windräder


Das Model „Geld oder Klage“ könnte Schule machen und auch andernorts Umweltverbände zu einem ähnlichem Vorgehen verleiten, befürchten nun Experten. „Wir wollen erreichen, dass etwa eine halbe Million Euro pro kleinem Windpark in eine Umweltstiftung fließen. Dafür würden wir dann auf Klagen verzichten“, hat dem Bericht zufolge bereits Konrad Volkhardt, Chef des Nabu-Kreisverbands Werra-Meißner im Norden Hessens, verlauten lassen.


Die Windkraftbranche ist entsetzt. Das sei der Einstieg des Nabu in die Schutzgeldbranche, so der Vorwurf. Die ersten Windkraftexperten erwägen sogar Klage gegen den Nabu. (-ro-)


Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.


Mittlerweile hat auch der Nabu auf die Vorwürfe reagiert. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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