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Dünge-Verordnung benachteiligt Gras-Vergärung

Die Beschränkung auf 170 kg N könnte den Einsatz von Gras in Biogasanlagen massiv einschränken und zum Maisanbau zwingen, befürchtet Anlagenbetreiber Jens Geveke und wendet sich mit einem offenen Brief an die Politik.

Lesezeit: 3 Minuten

Der jetzige Entwurf der Dünge-Verordnung (DüngeVO) wird nicht nur Rinderhalter, sondern auch Biogasanlagenbetreiber massiv benachteiligen – vor allem diejenigen, die auf alternative Pflanzen gesetzt haben und nicht auf Mais. Das befürchtet Anlagenbetreiber Jens Geveke aus Westerstede (Niedersachsen). Mit einem offenen Brief an Bundestagsabgeordnete und andere Politiker möchte er daher auf die Missstände aus seiner Sicht aufmerksam machen und hat auch eine Online-Petition gestartet.

Geveke betreibt eine Biogasanlage mit einer Leistung von 500 Kilowatt (kW), in der er 40 % Festmist und 60 % Grassilage vergärt. Die Grassilage erntet er von ca. 80 Hektar selbst bewirtschafteten Grünland-Flächen, weitere 4000 t Grassilage bezieht er im Herbst von ca. 50 Milchviehbetrieben in seiner Region. Es handelt sich hierbei um Grasschnitte, die weniger ideal für die Milchviehfütterung sind, aber dennoch für die Grünlandpflege geerntet werden müssen. Die Landwirte erhalten dafür auf Wunsch den flüssigen Gärrest als Dünger zurück, mit dem sie das Grünland im Frühjahr düngen können.


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Bedarf: 280 kg N/ha


Das Dauergrünland in Nordwestdeutschland benötigt pro Jahr rund 280 kg N und mehr, weil die Landwirte vier oder fünf Schnitte des eiweißhaltigen Ernteguts von der Fläche entziehen. Bislang konnte Geveke diesen Bedarf mit Gärrest im Kreislauf decken. Der Entwurf der neuen DüngeVO sieht jetzt aber vor, dass er maximal 170 kg N je Hektar in Form von organischem Stickstoff düngen darf. Den restlichen Bedarf müsste er jetzt mit mineralischem Stickstoff decken. Der bei ihm dann entstehende Nährstoffüberschuss würde dafür sorgen, dass er überschüssige Gülle abgeben müsste. Die Mehrkosten für Gärrest-Entsorgung und Mineraldüngerkauf würden sich auf 400 Euro pro Hektar bzw. 10 Euro je t Grassilage belaufen. In letzter Konsequenz müsste er auf die Grasvergärung verzichten und stattdessen Mais einsetzen. „Das Grünland ist aus Sicht der Nitratgefährdung des Grundwassers mit Abstand die beste Bodenbewirtschaftungsform und wird durch die neue Düngeverordnung am meisten abgestraft“, kritisiert er in seinem offenen Brief.


Wie Rinderhalter auch fordert Geveke, bei der Novellierung der DüngeVO die Besonderheiten der Grünlandbewirtschaftung zu berücksichtigen. Daher hofft er auf eine entsprechende Ausgestaltung der Ausnahmegenehmigung (Derogation).

Weitere Informationen zur Novellierung der DüngeVO finden Sie in den BeiträgenNeue Düngeverordnung trifft die Tierhalter hart“ und „Nackenschlag für 1500 Betriebe“ in top agrar 2/2015, in denen die Folgen der Novellierung für Biogasanlagenbetreiber und Rinderhalter beschrieben werden.

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