Der Bundestag muss das geplante EEG-Änderungsgesetz deutlich nachbessern, fordern der Bundesverband Bioenergie, der Fachverband Biogas und der Deutsche Bauernverband. Es sei zwar verständlich, dass die Bundesregierung angesichts des Zeitdrucks bei der „großen“ Reform des EEG im Sommer nicht jede notwendige Anpassung berücksichtigen konnte. Umso wichtiger sei jetzt aber, die nun anstehende „kleine“ Reform zu nutzen, um wenigstens die gröbsten Fehler auszuräumen.
Vor allem müssten die völlig unverhältnismäßigen Sanktionen, die das EEG bei Verletzung von Meldepflichten sowie für nicht korrekt funktionierende technische Einrichtungen vorsieht, abmildern., Betroffen seien laut Bundesregierung bislang mindestens 10.000 Anlagenbetreiber – darunter mehrere tausend landwirtschaftliche Betriebe. Sie müssten auch rückwirkend für die Jahre 2014 und 2015 ihre Vergütung zurückzahlen. Diese könnte im schlimmsten Fall zur Insolvenz der Anlagenbetreiber führen.
Darüber hinaus dürfe die Überarbeitung der auch aus Sicht des Klimaschutzes nicht sachgerechten technischen Anforderungen an bestehende Biogasanlagen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. In Kombination mit der anstehenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der neuen Düngeverordnung (DüV) führten diese Anforderungen zu hohen und unnötigen Mehrkosten von zum Teil mehreren 100.000 Euro. Es drohe die Gefahr, dass Anlagen aufgrund dieser Regelungen stillgelegt werden müssen.