Die Nachricht kam für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur denkbar ungünstigen Zeit: Erst musste er im Bundestag seinen Gesetzesentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gegen scharfe Kritik aus den Reihen der Opposition verteidigen. Im Anschluss daran veröffentlichte dann auch noch der WDR Auszüge aus einem Gutachten, die ihm gar nicht schmecken dürften. Demnach sind Teile des Gesetzes nicht verfassungskonform und verstoßen gegen das Europarecht. Zumindest kommt der Leipziger Jurist Felix Ekardt in einem Gutachten zu diesem Schluss.
Ekardts Ansicht nach verstößt Gabriels Vorschlag vor allem gegen das Grundrecht auf Eigentum, den Gleichbehandlungsgrundsatz als auch den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz. Der Auftraggeber des Gutachtens, der Solarenergie-Förderverein, erwägt nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.