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EEG-Novelle 2017: Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte zu einem Ausschreibungsverfahren für Wind-, Solar- und Bioenergie vorgelegt. Das Papier ist die Basis für die künftige Förderung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2017.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Freitag Vorschläge für die künftige Förderung der erneuerbaren Energiengemacht. Ab 2017 will die Bundesregierung die Fördersätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über ein Ausschreibungsverfahren ermitteln. Über Ausschreibungen will das BMWi den Ausbau der erneuerbaren Energien besser steuern, den Wettbewerb erhöhen und trotzdem die Vielfalt der Akteure beibehalten. Ob das gelingt, testet das BMWi seit April in einem Pilotverfahren zu Photovoltaik-Freiflächen.


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Die Vorschläge des BMWi


Mit dem jetzt vorgelegten Eckpunktepapier will das BMWi weitere Technologien einbeziehen. Ziel ist es, über die Ausschreibungen über 80 Prozent des Stroms zu erfassen, der in neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Dafür schlägt das BMWi folgendes vor:


  • Freiflächen-Photovoltaik: Das aktuell schon laufende Ausschreibungsverfahren soll bewertet und angepasst werden. An der Ausschreibung sollen künftig auch Photovoltaikanlagen auf Deponien und versiegelten Flächen usw. mit einer installierten Leistung von über 1 Megawatt (MW) teilnehmen dürfen. 

  • Dachflächen-Photovoltaik: Auch für große Photovoltaikanlagen über 1 MW auf Gebäuden soll es das Ausschreibungsverfahren geben. Dieses soll sich eng an die Rahmenbedingungen für Freiflächen anlehnen. Dafür muss der Strom aber komplett eingespeist werden, eine Mischung aus Eigenverbrauch und Ausschreibung will das BMWi verhindern. Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung unter 1  MW sollen nicht an der Ausschreibung teilnehmen müssen. Für sie soll das EEG 2014 weiter gelten.
  • Biomasse: Für Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere will das BMWi derzeit keine Ausschreibung. Es will aber in den nächsten Monaten prüfen, ob eine Ausschreibung für Neu- und Bestandsanlagen sinnvoll sein kann. Bis dahin sollen die Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen weiterhin gelten.
  • Windenergie an Land: Die Ausschreibung soll für Projekte durchgeführt werden, die bereits eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben. Daneben wird nur eine geringe finanzielle Sicherheit in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung gefordert. Die Betreiber sollen die Anlagen innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung bauen. Danach wird sukzessive eine Vertragsstrafe ("Pönale") fällig. Nach insgesamt drei Jahren verfällt der Zuschlag.
  • Windenergie auf See (Offshore): Die Ausschreibung soll wegen der langen Planungszeit bei Windparks in der Nordsee erst ab 2024, in der Ostsee möglicherweise bereits ab 2021 beginnen. Für die Jahre 2021 bis 2023 sieht das BMWi eine Übergangslösung vor.
  • Wasserkraft: Auch hierbei will das BMWi auf eine Ausschreibung verzichten, da sich die Zubaupotenziale fast ausschließlich auf Modernisierung und Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen beschränken würden.
  • Geothermie: Wegen der geringen Zahl geplanter Einzelprojekte hält es das BMWi für sinnvoll, auch hier das EEG 21014 gelten zu lassen und auf Ausschreibungen zu verzichten.
Die von Ausschreibungsverfahren Betroffenen können jetzt bis zum 1. Oktober 2015 Stellungnahmen zu dem Eckpunktepapier abgeben.

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