Der Energiepark Blankenheim plant zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Stein des Anstoßes: die geplante Höchstbemessungsleistung, die mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch für bestehende Biogasanlagen eingeführt werden soll.
Betreiber von Bestandsanlagen hätten dann nur für die Strommenge einen Vergütungsanspruch, die die Höchstbemessungsleistung nicht überschreitet. Für jede Kilowattstunde Strom, die diese Grenze in einem Kalenderjahr übersteigt, verringert sich der Vergütungsanspruch auf den Monatsmarktwert an der Strompreisbörse. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Aus Sicht der Kanzlei Maslaton könnte diese Regelung verfassungsrechtlich angreifbar sein, weshalb man, sollte diese unverändert in den Gesetzestext Eingang finden, dagegen klagen will. Wer sich an der Klage beteiligen will, findet alle weiteren Infos in einem
und kann sich an Rechtsanwalt Florian Brahms wenden: brahms@maslaton.de