Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

EEG-Novelle: Bundesländer bieten Regierung Zusammenarbeit an

Gleich sieben Bundesländer bieten der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit bei der anstehenden EEG-Reform an.

Lesezeit: 2 Minuten

Gleich sieben Bundesländer bieten der Bundesregierung ihre Zusammenarbeit bei der anstehenden EEG-Reform an. In einem gemeinsamen Papier der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland- Pfalz und Hessen heißt es: „Was wir jetzt brauchen, ist ein Gemeinschaftswerk bei dieser wichtigen Jahrhundertaufgabe."


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ihr Angebot knüpfen die Länder aber an sieben Forderungen:

  • Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) muss mit dem Prinzip einer festen Einspeisevergütungerhalten bleiben, die Vergütungshöhe jedoch überprüft werden. Man wolle eine Steuerung über den Preisund nicht über die Menge. Daher lehne man einen Ausbaudeckel grundsätzlich ab.

  • Die überzogenen Industrierabattevon der EEG-Umlage müssen europarechtskonform abgebaut werden, in dem sich die Ausnahmebedingungen an der EU- Strompreiskompensationsrichtlinie orientieren und weiterentwickelt werden.

  • Ein ökologischer Flexibilitätsmarkt mit regional ausgerichtetem Kapazitätsmechanismuskann notwendig werden, um den Neubau von flexiblen und hochmodernen Gaskraftwerken, abschaltbare Lasten und Speicher anzureizen. Ein allgemeiner und alle konventionelle Anlagen umfassender Kapazitätsmarkt ist nicht erforderlich.

  • Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugungsoll zukünftig einen angemessenen Anteil zur Finanzierung der Energiewende leisten. Neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung, die keinen ambitionierten Mindestwirkungsgrad erfüllen, sind daher in die EEG-Umlage einzubeziehen. Solange die EEG- oder die KWK-Anlagen nicht durch eine Reform des EEG wirtschaftlich betrieben werden können, bleiben hocheffiziente KWK-Anlagen und Strom aus erneuerbaren Energien sowohl im Bestand als auch bei Neuinvestitionen für den Eigenstromverbrauch weiter befreit.

  • Für die Finanzierung zukünftig anfallender Forschungs- und Entwicklungskostensoll neben der Forschungsförderung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auch ein EU-Beihilfe-konformer Fonds geprüft werden.

  • Mit Blick auf die weiter wachsende Rolle der Erneuerbaren Energien im System müssten jetzt bereits für die nächste Phase neue Finanzierungsmodelleerprobt werden.

  • Das Marktversagen des CO-Zertifikatehandelsmuss behoben und damit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage begegnet werden. Zwei Milliarden überschüssige Zertifikate müssen dauerhaft vom Markt genommen werden. Außerdem brauchen wir auch auf europäischer Ebene engagierte Klimaschutzziele sowie ambitionierte Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Solange diese Punkte nicht umgesetzt sind, sollen im Immissionsrecht für neue fossile Kraftwerke ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent verbindlich vorgegeben werden.









Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.