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EEG-Novelle: Regierung verteidigt harte Eingriffe

Nach wie vor können sich Bund und Länder nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die EEG-Novelle einigen. top agrar zeigt die Knackpunkte auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach wie vor können sich Bund und Länder nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die EEG-Novelle einigen. Umstritten sind unter anderem folgende Punkte:


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1. Ein-Megawatt-Bagatellgrenze: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen dürfen. Stattdessen will die Große Koalition den Betreibern dieser Anlagen eine feste Einspeisevergütung zahlen. Davon betroffen wären vor allem Aufdachanlagen, deren Leistung sich in der Regel deutlich unterhalb der Ein-Megawatt-Grenze liegt.


In der Photovoltaikbranche begrüßt man die Regierungspläne. Aus konservativen Teilen der CDU gibt es aber Kritik an dem Modell. Vor allem wirtschaftsnahe Politiker auf Bundes- und Landesebene fordern Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, die Bagatellgrenze deutlich niedriger anzusetzen, um noch mehr Wettbewerb zu schaffen.


Je mehr Anlagen an den Ausschreibungen teilnehmen müssen, desto größer der administrative Aufwand, hält die Bundesregierung als Argument dagegen. Als Beispiel führt das Bundeswirtschaftsministerium die Zahlen aus dem Jahr 2014 an: Damals seien rund 75.000 neue Solarstromanlagen mit weniger als einem Megawatt Leistung ans Netz gegangen. Eine Menge, die mit dem Ausschreibungsverfahren kaum zu stemmen sei. Zudem wären die Gebote für große Megawatt-Anlagen nicht mit kleineren zu vergleichen. Wenn die Bagatellgrenze sinke, benötige man daher ein gesondertes Ausschreibungsverfahren für die jeweiligen Segmente. Das würde den Aufwand nochmals vervielfachen.


2. Bürgerprojekte: Viele Länderchefs beharren darauf, weitere Ausnahmen für Bürgerprojekte mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Die Regierung lehnt das ab. Das Ausschreibungsverfahren sei so gestaltet, dass auch kleine Akteure daran teilnehmen könnten, heißt es aus Berlin. Spielraum für weitere Zugeständnisse sieht das Wirtschaftsministerium auch aus Kostengründen nicht. Die EEG-Umlage werde weiter steigen, alleine schon deshalb, weil die Strompreise an der Börse auf niedrigem Niveau verharren, möglicherweise sogar weiter sinken. Diese Entwicklung wolle man nicht weiter anheizen.


3. Ausbau der Windkraft an Land: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll bis zum Jahr 2025 rund 45 Prozent betragen. Die Bundesnetzagentur soll dazu jedes Jahr neu festlegen, wie viele Ökostromanlagen insgesamt gebaut werden müssen, um diese Marke nicht zu verfehlen. In ihren Berechnungen berücksichtigt die Behörde aber zunächst die Anteile, die von der Solar-, Biogas- und Windenergie auf See beansprucht werden. Nur was dann noch übrig bleibt, steht der Windkraft an Land zu. Sie wird somit zum Lückenfüller. Vor allem den norddeutschen Bundesländern und der Windkraftbranche schmeckt dieser Aspekt gar nicht. Sie fordern der Windkraft an Land eine gleichberechtigte Chance einzuräumen.


4. Bioenergie:Die Biogasbranche würde gerne an den Ausschreibungen teilnehmen. Nach derzeitigem Stand ist das jedoch nicht möglich. Stattdessen will die Regierung nach der offiziellen Novelle darüber entscheiden, ob das Ausschreibungsverfahren auch für Biogaserzeuger gilt. Experten halten diese Hinhaltetaktik für falsch. Schließlich würden in den kommenden Jahren viele Biogasanlagen aus der Förderung fallen. Deren Betreiber bräuchten schnellstmöglich eine Anschlussregelung. Andernfalls würden viele ihre Anlagen stillegen; wertvolle Kraftwerkskapazität ginge verloren.

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