Was für ein bemerkenswertes Chaos: Nicht einmal drei Tage lang hatten die Bundestagsabgeordneten Zeit, um den Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu sichten. Sogar der Ausschuss für Wirtschaft und Energie musste seine abschließende Beratung kurz vor der Bundestagssitzung verschieben, weil wichtige Unterlagen noch nicht vorlagen. Mitglieder der Regierung sprachen von einer unübersichtlichen Gesamtgefechtslage, die Opposition von einem „riesen Chaos“. Man könnte meinen: Eine Laien-Truppe wurde von der Regierung mit der EEG-Novelle beauftragt.
Vor allem Sigmar Gabriel und sein Staatssekretär Rainer Baake müssen sich nun unangenehme Fragen gefallen lassen. Angeblich hatte Brüssel in letzter Minute Bedenken an dem Gesetzesentwurf für das EEG angemeldet. Man habe daher noch Anpassungen vornehmen müssen, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium als Entschuldigung. Stimmt nicht, sagt die EU und schiebt Berlin den Schwarzen Peter zu. Die Bedenken habe man bereits im vergangenen Jahr angemeldet.
Einiges spricht dafür, dass diese Darstellung der EU stimmt. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Regierung und Brüssel wegen des EEG aneinandergeraten. Die große Koalition hätte zumindest gewarnt sein können. Aber stattdessen schläft sie offensichtlich lange den Schlaf der Gerechten und gerät kurz vor knapp ins Trudeln.
Wieso konnte man sich nicht frühzeitiger abstimmen? Oder warum muss die EEG-Novelle eigentlich auf Biegen und Brechen in dieser Eile durchs Parlament gepeitscht werden? Sachliche Argumente gibt es dafür nicht.
Welche Nebenwirkungen so ein stümperhaftes Arbeiten mit sich bringt, wurde bereits am Tag der Abstimmung im Bundestag deutlich. Derzeit ist eine Passage im Gesetzesentwurf so formuliert, dass Betreibern von bestehenden Biogasanlagen mit so genannten Satelliten-BHKW die Vergütung gekürzt würde. Viele ständen vor der Insolvenz. Das will die Regierung natürlich nicht. Nun muss der Gesetzesentwurf, obschon vom Bundestag bereits abgesegnet, noch einmal korrigiert werden. Das ist peinlich!
Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen in Berlin beim übereilten Erstellen des Textes nicht noch mehr Fehler gemacht haben. Denn wenn erst einmal der Bundesrat Mitte Juli dem Gesetz zugestimmt hat, gibt es kein Zurück mehr. Dann gilt: Gesetz ist Gesetz.
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