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EEG-Novelle: Viel Kritik am Kabinettsbeschluss

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung sich auf eine Gesetzesvorlage für die EEG-Novelle geeinigt. top agrar berichtete. Vor allem für die Biogasbranche würden die Vorschläge deutliche Einschnitte bedeuten. Wie die Politik und die Branche den sogenannten Kabinettsbeschluss bewerten, lesen Sie hier.

Lesezeit: 6 Minuten

In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung sich auf eine Gesetzesvorlage für die EEG-Novelle geeinigt. //www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-EEG-Novelle-Das-koennte-auf-die-Biogasbranche-zukommen-1425734.html:top agrar berichtete. Vor allem für die Biogasbranche würden die Vorschläge deutliche Einschnitte bedeuten. Wie die Politik und die Branche den sogenannten Kabinettsbeschluss bewerten, haben wir für Sie zusammengefasst.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)betonte, ohne nachhaltig erzeugte Biomasse sei die Energiewende nicht machbar. Diese leiste einen großen Beitrag für den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Systemstabilität. Besonders wichtig sei daher auch, die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und für eine bedarfsgerechte und speicherbare Stromproduktion zu stärken. Mit der Beibehaltung der Flexibilitätsprämie sei die Speicherungs- und Steuerungskapazität sichergestellt. Schmidt sieht zudem den Bestandsschutz ausreichend berücksichtigt. Biomasse sei ein nachwachsender Rohstoff des ländlichen Raumes. Sie sei der einzige erneuerbare Energieträger, der problemlos speicherbar sei und bedarfsgerecht eingesetzt werden könne, hob Schmidt hervor. Insgesamt mache die Bioenergie fast zwei Drittel der erneuerbaren Energieversorgung in Deutschland aus. Schmidt betonte, sein Ressort unterstütze die EEG-Reform, „um die Kosten der Energiewende für die Verbraucher zu senken“. Auf Verbesserungen im Bereich der Biomasse verwiesen auch die Sprecher des CSU-Landesgruppe für Energiepolitik beziehungsweise Agrarpolitik, Karl Holmeier und Marlene Mortler. Gleichwohl gebe es noch weiteren Gesprächsbedarf.


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75-kW-Klasse reicht nicht


Deutlichen Korrekturbedarf sieht der DBV. Die von den Ländern erreichten Verbesserungen, insbesondere bei der Flexibilisierung von Biogasanlagen und beim Bestandsschutz für Vergütungen von Altanlagen seien zu begrüßen, betonte der Verband. Diese Nachbesserungen blieben aber weit hinter dem umwelt- und klimapolitisch Sinnvollen zurück. Der DBV fordert im parlamentarischen Verfahren weitere Berichtigungen. Dazu gehöre insbesondere die Weiterentwicklung der Vergütungsstruktur für Biogasanlagen mit überwiegendem Einsatz von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Reststoffen. Ein Förderangebot allein in Form einer 75-kW-Klasse reiche nicht aus, so der DBV. Eine weitere wichtige Forderung des Bauernverbandes ist die Gewährung angemessener Übergangsfristen bis Ende 2015 für im Bau beziehungsweise in Planung befindliche Projekte. 


Blanker Hohn


Die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf gingen nicht weit genug, kritisierte der Fachverband Biogas (FvB). Zwar solle die energiewirtschaftlich sinnvolle und weitgehend kostenneutrale Flexibilisierung von bestehenden Biogasanlagen fortgeführt werden; weitere Eingriffe in den Bestand und die damit verbundene Entwertung von getätigten Investitionen sollten hingegen unverändert vorgenommen werden, bemängelte FvB-Präsident Horst Seide. Von Verbesserungen für Biogas zu sprechen, empfände er als blanken Hohn. Der Geschäftsführer des Biogasrat+, Reinhard Schultz, kritisierte, die wichtige Rolle von Biogas und Biomethan werde von der Bundesregierung komplett ignoriert - und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Versorgungssicherheit immer wieder zur Diskussion stehe. Die Ignoranz und Kurzsichtigkeit der Bundesregierung sei nicht nachvollziehbar, auch gerade nicht mit Blick auf die Kostendebatte. Zudem seien die Ergebnisse der Energiegespräche zwischen Bund und Länder nur unzureichend umgesetzt.


Mehrkosten befürchtet


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert vor allem die geplante Abgabe auf den Eigenverbrauch und sieht Mehrkosten im Milliardenhöhe auf die Verbraucher zukommen. Zusammen mit dem Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) bereitet er deswegen eine Klage vor dem Verfassungsgericht vor (Länderberichte 21). Verbraucher, aber auch Handelsunternehmen unverhältnismäßig hoch belastet sieht der Handelsverband Deutschland (HDE). Die Bundesregierung habe die Chance verpasst, mit einer gerechten Verteilung der Kosten die gesellschaftliche Akzeptanz für das Mammutprojekt Energiewende dauerhaft sicherzustellen, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine klare Diskriminierung der Energiegenossenschaften erkennt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV)durch die Eigenverbrauch-Abgabe. RWGV-Vorstandsvorsitzender Ralf Barkey betonte, der Kabinettsbeschluss gefährde die dezentrale Erzeugung von grünem Strom in Bürgerhand und benachteilige zugleich mittelständische Strukturen. Der Kabinettsbeschluss widerspreche zudem dem Koalitionsvertrag, in dem noch von breiter Bürgerbeteiligung die Rede gewesen sei.


Grundsatzfragen klären


Eine schnelle Einführung der Ausschreibungsmodelle und des Kapazitätsmarktes forderte die Deutsche Energie-Agentur (dena).Der Vorsitzende der dena-Geschäftsführung, Stephan Kohler, bemängelte, der weitere Ausbau der regenerativen Stromerzeugung sei beschlossen worden, ohne dass die damit zusammenhängenden Fragen und grundsätzlichen Probleme gelöst würden. Erzeugung und Nachfrage klafften weit auseinander, was den Verbraucher teuer zu stehen komme und mit einer effizienten Umsetzung der Energiewende nichts zu tun habe. Mit der Einführung eines verpflichtenden Ausschreibungsmodells hofft Kohler unter anderem auf eine bessere Synchronisation zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren und dem Netzausbau. Mit dem Kapazitätsmarkt solle zudem eine höhere Versorgungssicherheit gewährleitstet werden. 


Naturschutz berücksichtigen


Der Naturschutzbund (NABU) Deutschland verlangte eine „gerechtere und fairere Kostenverteilung der EEG-Umlage“ sowie einen naturverträglicheren Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Naturschützer kritisieren unter anderem die weitere Deckelung von Windenergieanlagen an Land. Damit werde ausgerechnet die Technologie begrenzt, die neben der Photovoltaik maßgeblich zur Kostendämpfung der EEG-Umlage beitragen solle. Der Entwurf müsse zudem eine stärkere Standortdifferenzierung gewährleisten und Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigen. Dies gelte vor allem für die Vereinbarung auf dem Bund-Länder-Gipfel, die Erweiterung bestehender Biogasanlagen nicht auf den Biomasse-Deckel anzurechnen. Die Erweiterung sei kontraproduktiv, sofern dies nicht mit konkreten Umweltauflagen für die verwendeten Einsatzstoffe einhergehe. 


Deckelung abgelehnt


Auf die Einhaltung der im Bund-Länder-Gespräch gefundenen Kompromisse drängt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen). Außerdem kündigte er an, sich im Bundesrat für weitere Änderungen einzusetzen. Beispielsweise werde eine Deckelung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 45 % im Jahr 2025 abgelehnt. Man traue den Erneuerbaren mehr zu. Auch bei den vorgesehenen Regelungen zur Photovoltaik seien Änderungen notwendig, so der Ministerpräsident. Sonst drohe das deutsche Know-How just in dem Moment zu verkümmern, in dem die Zukunft der Photovoltaik wieder beginne. Der CDU-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, und der Vorsitzende des Landesfachausschusses Ländlicher Raum, Alois Gerig,verwiesen auf die Chancen für den ländlichen Raum, die genutzt werden müssten. Der ländliche Raum habe die Standorte für die Windkraft, Dächer für Solaranlagen und für die Bioenergie die Ressourcen in Feld und Wald - ohne ihn werde die Energiewende nicht gelingen. Vor diesem Hintergrund forderte die Landes-CDU, dass die Wertschöpfung aus den Erneuerbaren auch möglichst in den Regionen bleibe und insbesondere den Menschen vor Ort zugute komme. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer,sprach von einem faktischen Ausbaustopp für Photovoltaik und Bioenergie durch den EEG-Entwurf und kritisierte den Kabinettsbeschluss in ganzer Breite.

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