Sie ist stark umstritten, aber rechtens: die Befreiung der Großindustrie von der EEG-Umlage. Die EU-Kommission hat die Subventionen für die vergangenen zwei Jahre genehmigt.
Noch vor einem Jahr hatte Brüssel Bedenken angemeldet. Die Sonderbehandlung energieintensiver Unternehmen sei unter Umständen nicht mit dem geltenden Wettbewerbsrecht vereinbar. Die Rede war von illegalen Staatshilfen.
Die Kommission kam nun aber zum Urteil: Normalerweise würde sie die Befreiung als illegale Subvention einstufen. Aber in diesem Fall sei die Sachlage anders. Man müsse schließlich eine Balance zwischen der Förderung der erneuerbaren Energien und der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie finden.