Offensichtlich können Verbraucher unter bestimmten Umständen die EEG-Umlage von ihrem Energieversorger zurückverlangen. Darauf weist der Energiedienstleister Care-Energy hin. Stromkunden sollten die Bedingung in ihrem Vertrag daher genau prüfen.
"Prüfen Sie Ihre Stromverträge und die AGB, ob die Weiterverrechnung der EEG-Umlage klar vereinbart wurde", so Care-Energy-Chef Martin Richard Kristek. Ein bloßer Hinweis "zzgl. Steuern und Abgaben" reiche nicht. Es müsse klar vereinbart sein, dass die EEG-Umlagekosten als echter Zuschuss ohne Leistungsanspruch weiterverrechnet werden dürfe.
Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, in welcher die Strombezieher klar vereinbart haben, zu welchen Konditionen die EEG-Umlage weiterverrechnet werden darf, haben diese Kunden das Recht die gesamten von ihnen bisher bezahlten EEG-Umlagekosten, welche noch nicht verjährt sind, vom Stromversorger zurückzufordern.