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EU-Umweltausschuss stimmt gegen iLUC-Faktoren

Der Umweltausschuss im Europäischen Parlament hat sich gegen die umstrittenen iLUC-Faktoren bei der künftigen Biokraftstoffgesetzgebung ausgesprochen. Dennoch gibt es noch einige Hürden für Biokraftstoffe zu überwinden.

Lesezeit: 2 Minuten

Gestern hat in Brüssel der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über die künftige Biokraftstoffgesetzgebung abgestimmt. Der Ausschuss hat einen Kompromisstext des Europäischen Rates bestätigt, teilt der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) mit. Die wichtigste Erkenntnis: Im Jahr 2020 soll der Anteil Biokraftstoffe im Verkehr 10 % betragen. Dazu sollen Kraftstoffe aus Anbaubiomasse wie Biodiesel und Bioethanol maximal 7 % beisteuern. Der Umweltausschuss hat sich hierbei gegen verpflichtende iLUC-Faktoren auf diese Kraftstoffe ausgesprochen. Mit diesen iLUC-Faktoren hätten die Kraftstoffe als Ausgleich für eine fiktive Landnutzungsänderung (indirect Land Use Change, iLUC) einen CO2-Aufschlag erhalten und wären künstlich entwertet worden. Weil dieses Modell jedoch wegen der wissenschaftlichen Unsicherheiten umstritten ist, hatte sich die Biokraftstoffindustrie vehement dagegen ausgesprochen.


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Erneuerbarer Strom für Elektrofahrzeuge soll künftig fünffach angerechnet werden, Strom aus erneuerbaren Energiequellen für die Bahn 2,5-fach. In der Mehrfachanrechnung sieht der VDB einen Bilanztrick, da diese nicht dazu führt, dass ein höherer Anteil alternativer Kraftstoffe im Verkehr und damit auch nicht mehr Klimaschutz erreicht werden. Das Europäische Parlament wird sich wahrscheinlich Ende April mit dem Gesetz beschäftigen, das Verfahren könnte im Sommer abgeschlossen sein.


Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die beschlossene Obergrenze für Biokraftstoffe aus Energiepflanzen. Sie entspreche einem Marktanteil von rund 10 Volumenprozent Bioethanol im Benzin. Bioethanol habe damit in Deutschland bei einem jetzigen Marktanteil von 5,9 Volumenprozent im Benzin noch erhebliches Wachstumspotenzial.

Kritisch sieht der BDBe, dass die geänderten Regelungen der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien und Kraftstoffqualität nur bis Ende des Jahres 2020 gelten sollen. Für den Zeitraum nach 2020 seien keine konkreten Beschlüsse gefasst worden. Dies habe zur Folge, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen auch aus Reststoffen und Abfällen fehlen.


Einen Überblick über den aktuellen Stand der Biokraftoffe in Deutschland sowie über die politische Diskussion und die Perspektiven einzelner Biokraftstoffarten finden Sie übrigens in der neuen Ausgabe von top agrar, die in dieser Woche erscheint.

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