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Eigenverbrauch: Landwirte werden benachteiligt

Landwirte scheinen keine gute Lobby im Bundeswirtschaftsministerium zu haben. Wie nun bekannt wurde, gibt es eine Liste mit Branchen, die bei der sogenannten Selbstverbrauchs-Regelung auf Milde hoffen können. Dazu zählen Bäckereien, Schlachter und Brauereien. Landwirtschaftliche Betriebe hingegen nicht.

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte scheinen keine gute Lobby im Bundeswirtschaftsministerium zu haben. Wie nun bekannt wurde, gibt es eine Liste mit Branchen, die bei der sogenannten Selbstverbrauchs-Regelung auf Milde hoffen können. Dazu zählen Bäckereien, Schlachter und Brauereien. Landwirtschaftliche Betriebe hingegen nicht.


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Zum Verständnis: Die Bundesregierung will von Anlagenbetreibern, die ihren Strom selber erzeugen und an Ort und Stelle verbrauchen, künftig einen Teilbetrag der EEG-Umlage kassieren. Das würde zwar nur für Neuanlagenbetreiber gelten, die nach dem 31. Juli 2014 ihre Anlage in Betrieb nehmen. Im Gespräch ist allerdings ein Aufschlag von drei Cent je Kilowattstunde Eigenverbrauch.


Einige Unternehmen sind davon aber ausgenommen und müssen maximal mit einem Aufschlag von etwa einem Cent rechnen. Nachlesen kann man das in der entsprechenden Gesetzesvorlage. Dort findet sich die Passage in Paragraf 58, Absatz 6, Nr. 2. Danach werden nicht nur die große Stromverbraucher bessergestellt, sondern auch kleinere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes. Die Liste der davon profitierenden Unternehmen finden Sie hier. Landwirtschaftliche Betriebe werden darin zwar aufgeführt, gehören aber in den Abschnitt A („Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“), der nicht wie das verarbeitende Gewerbe privilegiert wird und deshalb den höheren Betrag zahlen soll.



 

 



 

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