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Bundesrat lehnt Länderöffnungsklausel ab

Die Länderkammer hat in ihrer heutigen Sitzung die umstrittene Änderung des Baugesetzbuches abgelehnt. Neue Mindestabstände zwischen Häusern und Windrädern seien überflüssig und kontraproduktiv für die Energiewende.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen Gesetzesentwurf zur seit Wochen umstrittenen Länderöffnungsklausel für Windräder abgelehnt. Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung die Zuständigkeit für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern neu regeln. Statt einer bundeseinheitlichen Lösung wie im jetzigen Baugesetzbuch sollte der Gesetzentwurf jedem Land eigene Gesetze für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern ermöglichen.


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Der Bundesrat hält die vorgesehene Länderöffnungsklausel für überflüssig und sieht sie im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.



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