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Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt um 1,8 %

Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sinken im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 %. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekanntgegeben. Laut deren Präsident Jochen Homann hat sich der Zubau an Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr abgeschwächt.

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Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sinken im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 %. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekanntgegeben.


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Laut deren Präsident Jochen Homann hat sich der Zubau an Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings sei der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum erneut überschritten worden. Die Überschreitung sei jedoch nicht mehr so hoch gewesen wie bei den letzten Festsetzungen, so Homann. Nach seinen Angaben wird die Vergütung erstmals im Oktober 2013 für große Dachanlagen von1 MW bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Cent pro kWh fallen.


Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 1 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2 500 bis 3 500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung oder Beibehaltung der Vergütung. (AgE/ad)


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