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Einspeisevergütung sinkt nicht mehr so stark

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sinken im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 jeweils zum Monatsersten nur noch um 0,25 Prozent. Dies gab die Bundesnetzagentur gestern bekannt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 jeweils zum Monatsersten nur noch um 0,25 Prozent. Dies gab die Bundesnetzagentur gestern bekannt.


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“Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2.397 Megawatt (MW) knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 MW bis 2.600 MW", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Im letzten Berechnungszeitraum hatte der Zubau mit ca. 3.000 MW noch innerhalb des Zubaukorridors des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 (2.500 bis 3.500 MW) gelegen.


Zubau starg gesunken


“Bereits im vergangenen Jahr ist der monatliche Zubau von PV-Anlagen kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt. Die Zubaurate hat sich damit weiter verstetigt und entspricht dem gewünschten Entwicklungspfad des Gesetzgebers”, so Homann weiter.


Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.


Die neue Einspeisevergütung beträgt danach im Oktober zwischen 12,65 Cent je Kilowattstunde für Aufdachanlagen mit bis zu 10 Kilowatt Leistung. Größere Kraftwerke mit bis zu 40 Kilowatt Leistung werden mit 12,31 Cent je Kilowattstunde vergütet. 11,01 Cent je Kilowattstunde erhalten Betreiber von Anlagen mit 40 bis 500 Kilowatt Leistung.

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