Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Flexprämie: Die Uhr tickt

Anlagenbetreiber sollten jetzt noch die Flexibilitätsprämie nutzen, um ihre Anlage fit für die Zukunft zu machen. Das ist das Fazit eines Informationstages zu Flexibiltätsoptionen für Biogasanlagen gestern in Kassel.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Flexibilitätsprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine gute Chance, die Biogasanlage fit für die Zukunft zu machen. Die Anlagenbetreiber sollten sie nutzen, solange es sie noch gibt, denn es ist nicht sicher, ob sie auch im nächsten EEG, das schon Anfang 2016 zumindest als Entwurf erwartet wird, enthalten ist. Das ist das Fazit eines Informationstages für Biogasanlagenbetreiber, den das Beratungsbüro „KWK kommt“ zusammen mit den Ingenieurbüros CUBE und Energethik, dem Stromhändler CLENS und der Anwaltskanzlei Maslaton gestern in Kassel durchgeführt haben.

 

Was kommt nach 2020?

 

Ein wichtiges Thema, das gestern diskutiert wurde, war eine mögliche Anschlussregelung für Biogasanlagen, die in wenigen Jahren aus der EEG-Förderung herausfallen.

„Biogasanlagenbetreiber brauchen eine Perspektive, wie es im Jahr 2020 weiter geht“, betont Georg Friedl vom Fachverband Biogas. Er stellte ein Szenario vor, bei dem sich die politischen Rahmenbedingungen nicht verbessern würden. Dann würden die ersten Biogasanlagenbetreiber ab 2025 verstärkt aus der Produktion aussteigen, bis 2035 gäbe es einen dramatischen Rückgang der installierten (Bemessungs-)Leistung von über 3000 Megawatt (MW) auf gerade einmal 500 MW. „Zukünftig werden Biogasanlagenbetreiber aber nicht mehr nur vom EEG abhängig sein“, blickt Friedl nach vorn und stellte weitere Erlösmöglichkeiten vor. Eine davon könnte der neue Strommarkt sein, bei dem Flexibilität belohnt würde. Derzeit seien aber selbst fossile Gaskraftwerke wie das modernste Europas im bayerischen Irsching unrentabel. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet daher an einem Weißbuch zum Strommarktdesign, das im Mai erwartet wird.

Genauso seien Nahstromkonzepte zur Versorgung von Stromkunden vor Ort und Vermarktungsmöglichkeit für Grünstrom gefragt. Eine weitere Möglichkeit sieht er im Ausschreibungsverfahren, das für Bestandsanlagen interessant sein könnte. Zudem müsse auch der positive Effekt der Güllevergärung für den Klimaschutz in der Landwirtschaft stärker angerechnet werden. Das CO2-Einsparpotenzial wären 7 Mio. t, also ein Drittel der heutigen Emissionen aus dem gesamten Stromsektor (22 Mio. t).

Weitere Chancen für Biogas sind laut Friedl Wärmenutzung, Mobilität und Umweltleistungen für die Abfallwirtschaft. „Die künftigen Erlöse für die Biogaserzeugung werden nicht nur aus einem Baustein bestehen, sondern aus vielen. Der Weg geht weg von der reinen Stromerzeugung hin zu verschiedenen Dienstleistungen“, fasst er zusammen.

Eine Alternative zum EEG könnte das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sein, dass derzeit novelliert wird. Bislang galt das Gesetz nur für fossil betriebene Blockheizkraftwerke (BHKW). Wenn dort ein CO2-Bonus für Biogas eingeführt würde, könnte es auch für Biogas-BHKW interessant werden, stellte Adi Golbach vom Beratungsbüro „KWK kommt“ aus Berlin vor. „Beide Gesetze, das EEG und das KWKG müssen so weiterentwickelt werden, dass eine Investition wieder Spaß macht“, fordert der ehemalige Geschäftsführer des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung. Beides sei im Moment nicht gegeben.

 

Intraday-Handel ist interessant

 

Schon heute ist die Flexibilsierung von Biogasanlagen über die Flexibilitätsprämie eine Möglichkeit, sich auf den Strommarkt der Zukunft einzustellen. Dabei spielt der Stromhandel (Day ahead und Intraday) eine immer stärkere Rolle. „Bislang war die Regelenergie Standard für die meisten Anlagen und ein wichtiges Ertragsstandbein, aber die Preise hierfür sinken deutlich“, erklärt Marcel Kraft vom Stromvermarkter Clean Energy Sourcing (CLENS). Der Fahrplanbetrieb dagegen bekommt immer mehr Bedeutung. Je kurzfristiger eine Biogasanlage reagieren könnte, desto höher seien auch die Erlöse, stellte der Stromvermarktungsexperte vor. Am höchsten sei das Erlöspotenzial im Intradayhandel, weil hier auch die Preisdifferenzen am höchsten sind. Er plädiert dafür, dass Betreiber möglichst frühzeitig mit der bedarfsgerechten Erzeugung beginnen, um sich auf die Märkte der Zukunft einzustellen. Als Erlös bietet CLENS wie einige andere Stromhändler auch einen fixen Betrag an. „Sonst wäre die Abrechnung nicht mehr transparent“, erklärt Kraft.

Bei der Flexibilität habe sich ein Gasspeichervolumen zum Speichern des Gases für 12 bis 15 Stunden bewährt, berichtet Klaus Anduschus aus der Praxis. Anduschus ist Biogasberater beim Maschinenring Kassel. Einige der Mitglieder mit Biogasanlage haben sich hier zur Direktvermarktung in der Megawatt GmbH zusammengeschlossen und arbeiten mit dem Stromhändler Energy2Market aus Leipzig zusammen. Anduschus mahnt, dass der Wärmebedarf auch bei der Stromvermarktung Vorrang haben muss. Denn ein Wärmeverkauf bringe mehr als die Mehrerlöse auf dem Strommarkt.  „Wichtig ist, dass ein Stromhändler die Anlage so steuern können muss, dass der Anlagenbetreiber sich damit nicht abgeben muss, er hat genug mit dem Betrieb der Anlage zu tun“, betont der Berater.

Ein aktuelles Problem sei, dass nicht alle Stromhändler für alle vier Regelzonen auch zugelassen sind bzw. nicht die nötige Mindestmenge an Anlagenleistung beispielsweise für die Sekundärregelleistung aufweisen können.

 

Zeitfenster jetzt nutzen

 

Uwe Welteke-Fabricius vom Ingenieurbüro CUBE Engineering regt an, dass die Anlagenbetreiber jetzt das Zeitfenster zum Einstieg der Flexibilität nutzen, solange das aktuelle EEG noch besteht. Denn schon Anfang 2016 beginne die Diskussion um das nächste Gesetz.

Wie bisherige Erfahrungen zeigen, würde die Flex-Prämie ein neues BHKW und den größeren Gasspeicher, Trafo, Netzanschluss, der größeren Gasstrecke, Genehmigung usw.  zumindest teilweise finanzieren. „Wenn die EEG-Förderung ausläuft, gibt es keine Marktprämie mehr, dann müssen die Anlagen auf dem Strommarkt klar kommen“, macht Welteke-Fabricius deutlich.

Für die Anlagenbetreiber, die noch vor August 2014 (dem Zeitpunkt, an dem das neue EEG in Kraft getreten ist) die Flex-Prämie beantragt hatten, läuft bereits die Zehnjahresfrist. Denn wie Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter von der Kanzlei Maslaton aus Leipzig erklärt, ist die Inanspruchnahme dafür entscheidend, aber nicht der tatsächliche Einstieg in die Flexibilisierung. 

Wer die Prämie beantragt, aber noch nicht in die Flexibilisierung eingestiegen ist, hat also schon die ersten 9 Monate Förderung verstreichen lassen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.