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Flexprämie: Was Sie beachten sollten

Vor dem Einstieg in die bedarfsgerechte Stromerzeugung sollten Betreiber von Biogasanlagen einiges beachten, rät die Interessengemeinschaft Biogasmotoren aus Hamburg.

Lesezeit: 2 Minuten

Den Einstieg in die flexible Fahrweise sehen viele Wissenschaftler und Politiker als zukunftsweisenden Schritt für die Biogasbranche. Mit der Flexibilisierungsprämie im Erneuerbaren-Energien-Gesetz erhalten auch viele Biogasanlagen-Betreiber eine verlockende Investitionsförderung für die Umrüstung ihrer Anlage. Vor dem Einstieg sind aber noch weitere wichtige Fragen zu klären, rät die Interessengemeinschaft Biogasanlagen, die nach Gesprächen mit Betreibern zu diesem Thema folgende Tipps veröffentlicht hat:


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Beim Einstieg in die Flexibilisierung investieren Anlagenbetreiber meistens in ein neues Blockheizkraftwerk (BHKW). Beide Biogasmotoren werden in ihrem Betrieb nur noch selten unter Volllast laufen. Dafür müssen alle Anlagenteile ausgelegt sein, wie z.B. die Biogasleitungen, Gasspeicher, Wärmeauskopplung und Trafoanbindung.

  • Wenn zweitweise beide Motoren mit Volllast laufen, müssen auch dafür die Biogas-Versorgungsleitungen ausgelegt sein.

  • Ebenfalls zu klären ist, ob der vorhandene Transformator ausreichende Leistungsreserven hat und ob die Stromnetzanbindung richtig dimensioniert ist.
  • Für die Zeiten, in denen wenig Strom abgenommen wird, müssen ausreichend Gas- und Wärmespeicher vorhanden sein.
  • Es sind Überwachung, Sicherheitstechnik, möglicherweise Vorwärmung und Hilfs- und Betriebsstoffe nötig – auch wenn das BHKW nicht läuft.
  • Die Kosten für den Betrieb des vorhandenen und neuen BHKW müssen neu kalkuliert werden.
  • Betreiber benötigen kalkulierbare Erlöse, damit die zu erwartenden Gesamtkosten über die Nutzungsdauer nicht ins Minus führen. Sie müssen daher mit dem Stromhändler die möglichen Fahrplanvarianten des BHKW, die technisch unproblematisch sind, mit den tageszeit- und wochentags-abhängigen Stromerlösen abstimmen.


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