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Fracking: Bricht die Bundesregierung ihr Wort?

Die Erdgasförderung mit Hilfe des so genannten Frackings ist umstritten. Ob die Bundesregierung sich allerdings wie versprochen für scharfe Regeln einsetzt, darf angezweifelt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Das so genannte Fracking ist hoch umstritten. Bundesumweltminister Peter Altmaier hatte Anfang Februar  deshalb auch versprochen, scharfe Regeln für diese Form der Erdgasförderung aufzustellen. Ob es der Minister aber damit wirklich ernst meint, darf angezweifelt werden.


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Zum Verständnis: Beim Fracking werden mit chemischen Substanzen gasundurchlässige Gesteinsschichten im Boden „geknackt“, um so darunterliegendes Gas „anzapfen“ zu können. Kritiker befürchten, dass dadurch Grundwasser verschmutzt werden könnte.


Zweifel an Glaubwürdigkeit


Die Bundesregierung hatte daher auch angekündigt, die gesetzlichen Regelungen hierfür zu verschärfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat nun allerdings ein Gutachten zu den Gesetzesvorschlägen von Altmaier zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, welche das Fracking regeln sollen, erstellen lassen.


Das Ergebnis des Gutachtens ist ernüchternd:Die vorgeschlagenen Änderungen begrenzen die Förderung von sogenanntem unkonventionellen Erdgas nicht, berichtet der Energiepolitische Sprecher der Grünen, Hans-Josef Fell. Stattdessen schaffen die Vorschläge sogar eine rechtssichere Grundlage zur Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels Fracking und fördern damit die Pläne der Gaskonzerne wie Exxon-Mobil oder Wintershall, so Fell weiter.


Handelt die Regierung unverantwortlich?


Wörtlich heißt es in einer Pressemeldung der Grünen dazu: Denn mit den Gesetzentwürfen wird das Fracking nur in Wasserschutzgebieten verboten, welche etwa 14 Prozent der Fläche der Bundesrepublik ausmachen. Außerhalb dieser Gebiete kann sogar auch dann gefrackt werden, wenn eine "Interaktion" mit dem Grundwasser innerhalb der Wasserschutzgebiete nicht auszuschließen ist. So bleibt auf den übrigen 86 Prozent der Fläche Fracking weiterhin generell möglich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die der Entwurf nun vorsieht, sind ohnehin schon jetzt durch europäisches Recht nötig. Die Entwürfe der Bundesregierung erhalten auch keine Vorgaben, welche die einsetzbaren Chemikalien beschränken. Auch weiterhin wird es keine ausdrückliche Pflicht zur Offenlegung der eingesetzten Chemikalien geben.


Das Gutachten kommt als Konsequenz daher auch zu dem Schluss, dass es „nicht ersichtlich [sei], dass der Gesetzesentwurf gegenüber der bereits bestehenden Rechtslage eine substanzielle Erschwernis der Genehmigung von Fracking-Vorhaben darstellt.“


Es ist unverantwortlich von der Regierung, dass Sie in einem so sensiblen Thema wie Fracking, bei dem die langfristigen Folgen noch unbekannt sind, keine schärferen Vorschriften erlässt und die betroffenen Menschen alleine lässt. Zumal der Fracking Boom, den die USA gerade erleben, von kurzer Dauer sein wird und auch in Deutschland die Vorkommen nur wenige Jahre ausreichen dürften. Ein umweltschädigendes Verfahren, um das fossile Zeitalter in Deutschland um einige Jahre zu verlängern, schadet dem Klima und dem Umstieg auf die Erneuerbaren Energien.

 

Hier geht es zum Gutachten. (-ro-)

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