Ein Fracking zur Förderung von Gas aus tieferen Gesteinsschichten wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Laut den Eckpunkten, auf die sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltminister Dr. Barbara Hendricks vergangene Woche einigten, soll diese Technologie bis zum Jahr 2021 praktisch verboten werden. Dann soll „die Angemessenheit der gesetzlichen Verbotsregelung“ überprüft werden.
Länder sollen Regeln selbst bestimmen
Im Einzelnen verständigten sich die beiden SPD-Politiker darauf, dass Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 m durch das Wasserhaushaltsgesetz zu untersagen. Zwecks Ausschluss einer Gefahr für die Wasserversorgung soll auch jede Art von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen verboten werden. Die Länder sollen Trinkwassergewinnungsgebiete in das Verbot einbeziehen können. In Naturschutzgebieten sowie Natura-2000-Gebiete wird die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben ebenfalls untersagt. Darüber hinaus sollen scharfe Regeln gelten: Gabriel und Hendricks wollen, dass die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen oder Tiefbohrungen stammen könnten, den Unternehmen auferlegt werden. Bei allen Tiefbohrungen soll eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Pflicht sein.
Kein generelles Verbot
Zugelassen bleiben soll aber nach dem Willen der SPD-Minister „konventionelles Fracking“. Solche Vorhaben würden seit den sechziger Jahren in Deutschland durchgeführt und dürften schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen, heißt es in dem Papier. Gabriel und Hendricks kündigten an, dass die Eckpunkte in verschiedene Gesetzesänderungen einfließen würden, insbesondere in eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes und eine Änderungsverordnung zur UVP-Bergbau. Hierfür würden in Kürze die Ressortabstimmung und dann die Anhörungen eingeleitet. Nach der Sommerpause sollten die Regelungen im Kabinett verabschiedet werden.
Scharfe Kritik an dem Eckpunktepapier übte der auch für Umweltfragen zuständige Kieler Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Die vorgesehene zeitliche Beschränkung des Verbots und dessen Einschränkung auf die Erdgasförderung seien falsch, monierte Habeck. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sprach von „einem faulen Kompromiss zu Lasten des Schutzes von Mensch, Natur und Trinkwasser“.