In Frankreich dürfen Supermärkte unverkaufte Lebensmittel künftig nicht mehr wegwerfen. Einer entsprechenden Verbotsregelung haben die Abgeordneten der Pariser Nationalversammlung am vergangenen Donnerstag einstimmig im Zuge der Zweiten Lesung des Energiewendegesetzes von Umweltministerin Ségolène Royal zugestimmt. Demnach ist es Supermarkthändlern in Zukunft untersagt, Restposten ungenießbar zu machen und anschließend wegzuwerfen. Vielmehr müssen sie sich bemühen, die Verschwendung von Lebensmitteln an sich zu vermeiden beziehungsweise diese ansonsten für Futtermittelzwecke oder als Kompost für die Landwirtschaft zu spenden oder für energetische Zwecke – insbesondere in Biogasanlagen – abzugeben.
Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² sind außerdem dazu verpflichtet, Vereinbarungen mit karikativen Einrichtungen abzuschließen, um Lebensmittelspenden zu erleichtern. Unter den Eigennamen der Händler verkaufte Produkte, die an den Lieferanten zurückgeschickt werden, sollen künftig gespendet werden dürfen; aktuell werden sie vernichtet.