Landwirte, die Kurzumtriebsplantagen anbauen, können sich diese als so genannte Greening-Fläche anrechnen lassen. Allerdings nur teilweise. Die Regierung will von einem Hektar Anbaufläche nur rund 0,33 ha als ökologische Vorrangfläche anerkennen. Wissenschaftler kritisieren das. Die Gewichtung sei zu niedrig monieren Wissenschaftler des Instituts für Agrar- und Ernährungswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Der beschlossene Gewichtungsfaktor von 0,3 ist aus fachlicher Sicht nicht zu begründen, so die Hallenser Agrarökonomen Matthias Kröber und Dr. Jürgen Heinrich in einer Stellungnahme zu den Greening-Beschlüssen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform. Ihrer Auffassung nach steht dieser Wert im Widerspruch zu vielfältigen Forschungsergebnissen, die die ökologischen Leistungen von Kurzumtriebsplantagen belegten.
Gerade diese Dauerkultur werde der Forderung nach einer bodenschonenden, extensiven Bewirtschaftung ohne Dünge- und Pflanzenschutzmittel am ehesten gerecht und liefere dabei noch kontinuierlich Biomasse. Millionenschwere Verbundforschungsprojekte speziell für die Züchtungsforschung schnellwachsender Baumarten und zur Untersuchung der Auswirkungen von KUP auf Fauna und Flora seien in den letzten Jahren durchgeführt und mit vielen neuen Erkenntnissen abgeschlossen worden.
Die Wissenschaftler halten dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor, es habe aufgrund einer sehr niedrigen Gewichtung versäumt, Kurzumtriebsplantagen als wirkliche Anbauoption auf ökologischen Vorrangflächen zu etablieren. Ein Gewichtungsfaktor von mindestens 1,0 hätte ihrer Einschätzung nach die ökologischen Leistungen des Produktionsverfahrens weitaus angemessener berücksichtigt und den Anbau für Landwirte mit geeigneten Standorten und vorhandenen Verwertungsoptionen attraktiv gemacht. „Auf diese Weise hätte die Anbaufläche von KUP in Deutschland auch ohne eine direkte Fördermaßnahme in den nächsten Jahren sukzessive gesteigert werden können“, so Heinrich und Körber.