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Immer weniger Energiegenossenschaften

Die so genannten Energiegenossenschaften drohen zum Auslaufmodell zu werden. Das wird auch in Nordrhein-Westfalen deutlich. Nach dem Allzeithoch im Jahr 2011 mit 22 neuen Energiegenossenschaften gingen die Gründungen dort kontinuierlich zurück auf zuletzt acht in 2014.

Lesezeit: 2 Minuten

Energiegenossenschaften drohen zum Auslaufmodell zu werden. Das wird auch in Nordrhein-Westfalen deutlich. Dort gründeten die Bürger in 2011 noch 22 Energiegenossenschaften, in 2014 waren es hingegen nur noch acht. Darauf hat Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes hingewiesen.


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Vor allem das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz würde den weiteren Ausbau der Erneuerbaren ausbremsen. „Das EEG schwächt kleine Marktakteure wie Energiegenossenschaften. Das steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der mehr Bürgerbeteiligung bei der Energieerzeugung als politisches Ziel definiert“, so Barkey.


Der Verband hat daher vier Denkanstöße vorgestellt, um den Markt wieder zu beleben.


1.    Stimmungsbild der Energiegenossenschaften



Eine aktuelle Umfrage unter den RWGV-Energiegenossenschaften zeigt, dass viele Menschen, die einen Beitrag zum Ausbau von Erneuerbaren Energien leisten wollen, durch die aktuelle Energiepolitik tief verunsichert sind. Dies erklärt, warum sich die positive Entwicklung zur Gründung von Energiegenossenschaften in den letzten beiden Jahren so verlangsamt hat (Neugründungen in 2013: 14; in 2014: 8 und in 2015: bisher 4). Wesentliche Ziele der Energiewende sind gefährdet: Akteursvielfalt, Akzeptanz und Bürgerbeteiligung.



2.    Investitionsstau



Energiegenossenschaften haben bis 2014 rund 1,25 Milliarden Euro in den Ausbau Erneuerbarer Energien investiert. In NRW werden Investitionsvorhaben von mehr als 100 Millionen Euro wegen Rechtsunsicherheiten zurückgehalten. Um das angestrebte Ziel von 100 neuen Energiegenossenschaften aus dem Klimaschutzplan NRW zu erreichen, ist es unumgänglich, dass die Landesregierung sich für Anpassungen des EEG auf Bundesebene, erleichterte Genehmigung von Bürgerwindanlagen und Finanzierungshilfen für Machbarkeitsstudien im Energiebereich einsetzt.



3.    Ausschreibungen




Veränderungen durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz bremsen die dezentrale Energiewende aus und schwächen dabei vor allem kleine Marktakteure wie Energiegenossenschaften. Das steht im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der mehr Bürgerbeteiligung bei der Energieerzeugung als politisches Ziel der großen Koalition definiert. Nun wird die Aktivität von Energiegenossenschaften deutlich eingeschränkt. Bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen kommen Energiegenossenschaften nicht zum Zuge. Zu komplex und kostenträchtig sind die Vorgaben. Die Erfahrungen müssen in die anstehende Gestaltung des Ausschreibungsverfahrens für Windkraftanlagen einfließen.



4.    Neue Geschäftsmodelle



Eine neue Gründungsdynamik kann sich dann entfalten, wenn es den Energiegenossenschaften gelingt, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und durch Kooperationen neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dies ist zum Beispiel im Bereich Nahwärme bereits erkennbar. Allein in den vergangenen drei Jahren sind bundesweit 70 neue genossenschaftliche Nahwärmenetze entstanden. Gelingt dies auch in anderen Bereichen, haben Energiegenossenschaften das Potenzial als zentrale Akteure der dezentralen Energiewende die Zukunft des Energiemarktes entscheidend zu gestalten.

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