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Ist die Flexprämie die letzte Chance für Biogas?

Praxiserfahrungen, Wirtschaftlichkeit und aktuelle Marktentwicklungen bei der Flexibilisierung von Biogasanlagen waren Themen bei einem Schulungsseminar gestern in Triesdorf.

Lesezeit: 5 Minuten

Biogasanlagenbetreiber stecken in einer Zwickmühle: Einerseits müssten sie der Politik zeigen, dass sie ihre Anlagen bedarfsorientiert umrüsten und betreiben können. Andererseits müsste die Politik auch Signale geben, welche Rolle sie der Biogastechnologie in Zukunft zuschreibt, damit sich die Investitionen für die Landwirte auch langfristig lohnen. Das zeigte das „Biogasfit“-Seminar „Integration von landwirtschaftlichen Biogasanlagen in die Energiewirtschaft“ gestern (19.11.2015) im Bildungszentrum der landwirtschaftlichen Lehranstalten im bayerischen Triesdorf. Auf  dem vom Deutschen Bauernverband, dem Fachverband Biogas und dem Bundesverband Bioenergie gemeinsam organisierten Schulungsseminar informierten sich rund 60 Landwirte über Chancen und Wege zur Flexibilisierung der Biogasproduktion.


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Dass es noch viel Potenzial gibt, zeigen die aktuellen Zahlen: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten so viele Biogaserzeuger die Flexibilitätsprämie (Flexprämie), bis die Summe der neu dazugebauten Anlagenleistung 1350 Megawatt (MW) übersteigt. Derzeit sind davon erst 75 MW erreicht.


Uwe Welteke-Fabricius von Cube Engineering aus Kassel machte allen Betreibern Mut, sich zumindest mit dem Thema Flexprämie zu beschäftigen und die Optionen einmal durchrechnen zu lassen. „Für viele kann sich der Einstieg lohnen, es gibt aber auch einige wenige Fälle, bei denen wir abraten“, weiß er nach rund 150 Beratungen.


Er plädiert auch dafür, alle Optionen bis zur maximal möglichen fünffachen Überbauung durchzurechnen und nicht – wie oft geschehen – nur eine Verdopplung der Leistung in Betracht zu ziehen. „Das bedeutet nicht, dass wir unbedingt zur fünffachen Leistung raten. Aber auch hier kann man nicht pauschal sagen, was sich lohnt, das ist bei jeder Anlage anders“, fasst er zusammen. Die Flexprämie könne auf jeden Fall dafür sorgen, dass zumindest die Investitionen gedeckt werden.


Bei der Vermarktung sieht er täglich optimiert Fahrpläne als die lukrativste Erlösquelle an. Auch sollten Betreiber eine saisonale Verschiebung in Betracht ziehen, bei der sie im Sommer weniger, im Winter mehr Strom produzieren. Außerdem sollten Betreiber weitere Vorteile einkalkulieren, die z.B. ein weiteres, größeres BHKW bringt wie Wirkungsgradverbesserungen, höhere BHKW-Verfügbarkeit und damit weniger Stillstandzeiten. „Außerdem bietet die Flexprämie die Chance, die Anlage zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen“, wirbt er für diese Art der Förderung. Denn wenn ein neues Flex-BHKW  nach Ablauf des zehnjährigen Förderzeitraums bezahlt ist, hat es deutlich weniger Betriebsstunden als ein BHKW im Dauerbetrieb und kann daher auch länger laufen.


Volker Aschmann von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) merkt an, dass sich bei der flexiblen Fahrweise der Teillastbetrieb des BHKW unterhalb von 80 % nicht rechnet. „Außerdem muss man mit Methanschlupf und damit weniger Wirkungsgrad rechnen“, erklärt er. Außerdem sollten Anlagenbetreiber bei der Kalkulation eines größeren Flex-BHKW auch an die Peripherie wie Gasentfeuchtung und Entschwefelung denken. Diese müssen nicht von der Größe her ausreichen, sondern auch dann funktionieren, wenn das BHKW längere Zeit stillsteht und daher kein Gas durch die Leitung ansaugt. Für sehr wichtig hält er auch eine gute Wartung vom Profi, die dazu beitragen kann, die Lebensdauer des Motors entscheidend zu verlängern.


Biogaserzeuger Rainer Weng, Sprecher derRegionalgruppe Bayrisch Schwaben Nord im Fachverband Biogas, hat seit dem Jahr 2014 sehr gute Erfahrungen mit der Flexibilisierung gemacht. Er hat zwei neue BHKW mit jeweils rund 500 kW installiert und produziert damit positive und negative Sekundärregelleistung. „Für die positive Regelleistung ist es wichtig, dass die Motoren gut vorgewärmt sind, sonst starten sie schlecht“, hat er erfahren. Er erzielt mit der Regelenergie insgesamt rund 2700 € (brutto) mehr im Monat,davon allein1000 €über diepositive Regelenergie. Eine richtige flexible Fahrweise nach Fahrplan kommt für ihn jedoch nicht infrage, da er eine Klärschlammtrocknung unterhält und dadurch eine vollständige Wärmeverwertung hat. Das wäre nur möglich, wenn er einen Wärmepufferspeicher für ca. 100.000 € einbaut. „Das gibt der Strommarkt momentan nicht her“, ist er überzeugt.


Weng ist auch einer der fünf Sprecher des Biogaspools Schwaben-Nord, der mittlerweile 300 Biogasanlagen umfasst. Der Pool arbeitet mit insgesamt fünf Direktvermarktern zusammen „Es gibt für jede Biogasanlage die richtige Vermarktungsstrategie und den richtigen Vermarkter“, hat er festgestellt. Der Pool hilft auch, dass sich die Betreiber gegenseitig informieren und gute und juristisch geprüfte Vertragskonditionen mit den Vermarktern aushandeln können.

Sein Berufskollege Peter Hecht, Landwirt und Sprecher der Regionalgruppe Mittelfranken im Fachverband Biogas, betreibt seit 1999 Biogas. Er ist im Jahr 2014 in die Lieferung von Regelleistung eingestiegen. „Auch wenn die Flexibilisierung unterm Strich keine Mehrkosten bringen sollte, sorgt die Flexprämie doch dafür, dass man die Anlage über die Förderung fit für die Zukunft gemacht hat“, plädiert auch er für dieses Instrument. Sie bringe auch den Vorteil, dass der Anlagenbetrieb wegen des Reserve-BHKW ruhiger läuft.


Ob es die Flexprämie im neuen EEG, das 2016 erwartet wird, noch geben wird, ist fraglich. Genauso offen ist, wie schnell der Deckel mit den 1350 MW erfüllt sein wird. „Wer ohnehin mit dem Gedanken der Flexibilisierung spielt, sollte daher jetzt die Chance nutzen, so lange es die Prämie noch gibt“, rät Welteke-Fabricius. „Das Ende der Vergütungszeit für viele Biogasanlagen rückt näher.“

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