Die Mängelliste des Bundesrates zum Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) der Bundesregierung ist 37 Seiten lang. Die Bundesländer kritisieren u.a. die fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven für die Bioenergie bzw. für Mieterstrommodelle mit Photovoltaik-Eigenverbrauch, die Doppelbelastung und damit fehlende Rentabilität für das Zwischenspeichern von Energie in Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen und die geplante Benachteiligung der regionalen Stromversorgung durch die Stromsteuer.
Die Aufzählung ließe sich weiterführen. Mit ihrer Stellungnahme legt die Länderkammer den Finger in die Wunde, an denen der EEG-Entwurf krankt: Vermeintliche Zugeständnisse an Branchen- oder Verbraucherverbände entpuppen sich als Nebelkerzen. Beispiel Ausbaumenge: Zwar hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das jährliche Ausschreibungsvolumen von 2.500 Megawatt (MW) bei der Windenergie an Land auf 2.800 MW erhöht. Allerdings ist der Wert brutto, es geht also nur um die neu installierte Leistung, die demontierten Anlagen werden nicht berücksichtigt.
Auch soll die ausgeschriebene Leistung, die bei einer Ausschreibungsrunde zwar einen Zuschlag erhalten hat, dann aber nicht gebaut wird, bei späteren Ausschreibungsrunden nicht erneut angeboten werden. Aus anderen Staaten wissen wir, dass längst nicht alle Wind- oder Solaranlagen gebaut werden, die bei dem Bieterwettbewerb einen Zuschlag erhalten. Unterm Strich würde das Ausbauziel von 2.800 MW pro Jahr also niemals erreicht werden. Klammheimlich und durch die Hintertür könnte das BMWi die „großzügig erhöhte“ Ausbaumenge wieder senken.
Dieses EEG ist keine Antwort auf das Pariser Klimaschutzabkommen. Es gefährdet auch die deutsche Vorreiterposition bei der Entwicklung von Umwelttechnologien. Nach der Photovoltaik würde ebenso die Speichertechnologie, Power-to-Gas und am Ende auch das Wind- und Bioenergiefachwissen nach und nach in Richtung Asien abwandern. Dieses EEG darf so nicht kommen.