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Jetzt zwei Anhörungen zur Novelle des EEG geplant

Die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes wird nicht nur am Montag, den 2. Juni stattfinden, sondern zusätzlich auch am Mittwoch, den 4. Juni.

Lesezeit: 1 Minuten

Die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes wird nicht nur am Montag, den 2. Juni stattfinden, sondern zusätzlich auch am Mittwoch, den 4. Juni.



An dem zusätzlichen Tag geht es noch einmal um den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen. Neben diesem Industrieprivileg ist auch die Eigenstromregelung Thema.



Sachverständige sind: Markus Kerber, BDI; Achim Dercks, DIHK; Jörg Rothermel, VCI/EID; René Umlauft, VDMA; Inge Lippert, DGB; Holger Krawinkel, vzbv; Stephan Kohler, dena; Sarah Rieseberg, arepo consult; Professor Uwe Leprich; Felix Christian Matthes, Öko-Institut sowie ein Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände.



Beim Anhörungstermin am Montag werden die bisher schon vorgesehenen Themenblöcke behandelt. Es handelt sich um Ziele der EEG-Novelle/Förderziele, Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien/Ausbaupfade; Durchbrechen der Kostendynamik und die Höhe der Einspeisetarife. Beim zweiten Themenblock geht es um die Marktintegration der erneuerbaren Energien (Direktvermarktung, Ausschreibungen). Im dritten Themenblock werden die Entlastungsregelungen für die energieintensiven Betriebe (Industrieprivileg) und die Eigenstromregelung (Eigenstromprivileg) behandelt.

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