Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Kleinwindkraftanlagen: So klappt‘s auch mit der Baugenehmigung

Kleinwindkraftanlagen werden immer beliebter. In ihrem „Small Wind World Report“ sagt die World Wind Energy Association (WWEA) einen deutlichen Zuwachs der weltweiten Kleinwind-Leistung voraus. Von derzeit rund 100 Megawatt wird dieser Wert laut WWEA bis 2020 auf rund 3.800 Megawatt steigen.

Lesezeit: 7 Minuten

Kleinwindkraftanlagen werden immer beliebter. In ihrem „Small Wind World Report“ sagt die World Wind Energy Association (WWEA) einen deutlichen Zuwachs der weltweiten Kleinwind-Leistung voraus. Von derzeit rund 100 Megawatt wird dieser Wert laut WWEA bis 2020 auf rund 3.800 Megawatt steigen. Denn Kleinwindkraftanlagen bieten Endverbrauchern umweltfreundlichen Strom, unabhängig von großen Energieversorgern. Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können mit dezentralen Kleinwindkraftanlagen ihren eigenen Strombedarf decken. Zudem lassen sich Kleinwindkraftanlagen auch in dichter besiedelten Wohngebieten installieren – entweder im eigenen Garten oder auch auf dem Hochhausdach.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit den rechtlichen Vorschriften der Kleinwindkraft beschäftigt sich auch die Fachmesse New Energy Husum, die alle erneuerbaren Energien unter einem Dach vereint. Mit über 72 ausstellenden Kleinwindunternehmen aus 12 Ländern ist sie die weltweit wichtigste Messe für die Kleinwindindustrie. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick.


Die Regelungen sind Ländersache


Während Windkraftanlagen im Multimegawattbereich und Windparks ab zwei Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden, existiert für einzelne Kleinwindkraftanlagen keine bundesweit einheitliche Regelung. Stattdessen legt jedes Bundesland im Landesbaurecht fest, wann eine Genehmigung notwendig ist und welche Auflagen erfüllt werden müssen. „Leider gibt es keinen einheitlichen Leitfaden zur Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen“, sagt Rüdiger Braun, technischer Leiter der BRAUN Windturbinen GmbH. Der Hersteller von Kleinwindkraftanlagen aus dem Westerwald hat immer wieder mit langwierigen Genehmigungsverfahren zu kämpfen. „Ironischerweise sind die Auflagen in den Windländern Schleswig-Holstein und Niedersachen am strengsten“. In Schleswig-Holstein und ebenso in Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern sind sämtliche Kleinwindkraftanlagen baugenehmigungspflichtig.


In den übrigen Bundesländern entfällt die Genehmigungspflicht, sofern die Anlagen nicht höher als zehn Meter sind. Man spricht in diesem Fall von einer Verfahrensfreistellung für diese Anlagen. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist eine Verfahrensfreistellung bei Anlagen bis zehn Metern ebenfalls möglich, allerdings nur außerhalb von Wohngebieten.


Auflagen beachten


Anlagenbetreiber bzw. Planer und Projektierer müssen bestimmte Auflagen und öffentliche Belange berücksichtigen. So muss man beispielsweise Lärmimmissionen, Schattenwurf oder auch den sogenannten „Discoeffekt“ (Blendung durch Lichtreflexion an den Rotorblättern) vermeiden. Baugenehmigungen und Gutachten schaffen Rechtssicherheit und schützen vor bösen Überraschungen, auch wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben sind. Hat man keine Genehmigung, muss man damit rechnen, dass bei Beschwerden der Nachbarn das Landesbauamt einschreitet, die Anlage überprüft und im schlimmsten Fall einen Rückbau anordnet.


So können beispielsweise laute Rotorgeräusche auch bei kleinen Windkraftanlagen zu Beschwerden führen. Der größte Teil des Geräuschs einer Anlage stammt vom aerodynamischen Schall. Dieser ist als tiefer Ton wahrnehmbar und entsteht, wenn die Rotorblätter in verschiedene Luftschichten eintreten. Welche Lautstärken zulässig sind, wird von der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) vorgegeben. Um die zulässigen Schallimissionsgrenzwerte einzuhalten, sollte der Abstand zu den Nachbarn daher großzügig gewählt werden. Wie groß der Abstand zu den Nachbarn sein muss, variiert von Bauamt zu Bauamt. In der Regel muss ein Mindestabstand der halben Anlagenhöhe zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Es empfiehlt sich, vor dem Bau einer Kleinwindkraftanlage mit dem Nachbarn zu sprechen, um mögliche Vorurteile und Bedenken offen zu diskutieren. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn keine Genehmigung des Landesbauamts eingeholt werden soll.


Bundesweit gilt, dass eine Windkraftanlage optisch ins Baugebiet passen muss. Sobald eine Anlage das Landschaftsbild stört, kann eine Genehmigung abgewiesen werden. Eine Anlage kann zum Beispiel in die Umgebung passen, wenn dort bereits eine oder mehrere Anlagen vorhanden sind. Als störend kann sie etwa dann eingestuft werden, wenn sie den städtischen Kirchturm überragt. Das Bauamt entscheidet im Einzelfall. Aufgrund ihrer geringen Größe stellen Kleinwindkraftanlagen aber in der Regel kein Problem dar.


Insbesondere Vögel und Fledermäuse müssen bei der Planung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden. So verbieten zum Beispiel die Zugriffsrechte des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nach Artikel 42, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Ein Antragsteller muss damit rechnen, dass von den Naturschutzbehörden Gutachten eingefordert werden.


Bauantrag stellen


Trotz vieler Hürden und einem zuweilen langwierigen Genehmigungsverfahren, sieht Mersid Huskic, Vertriebs- und Marketingleiter bei der PSW-Energiesysteme GmbH, die Sache positiv: „Wer sich baurechtlich an die Spielregeln hält, hat gute Chancen einen positiven Bescheid vom Bauamt zu erhalten. Vor allem landwirtschaftliche Betriebe, welche eine Anlage im Außenbereich zur Versorgung Ihres Betriebes gemäß § 35 privilegiert bauen und betreiben wollen, haben sehr gute Chancen diese zu errichten.“ Das Unternehmen PSW Energiesysteme entwickelt, konstruiert und vermarktet energietechnischen Anlagen, darunter auch Kleinwindkraftanlagen im Leistungsbereich von fünf bis 15 Kilowatt. Der langjährige Aussteller auf der New Energy Husum rät vor allem dazu, den Bauantrag aus einer Hand anfertigen zu lassen: Dieser sollte eine genaue Baubeschreibung, eine technische Beschreibung der Anlage sowie Unterlagen zum Immissionsschutz umfassen: Wofür wird die Anlage genutzt? Welchen Strombedarf hat der Kunde? An welchem Standort soll die Anlage errichtet werden? „Je leichter man es den Mitarbeitern beim Bauamt macht und umso mehr Informationen man zur Verfügung stellt, desto besser. Dazu gehören auch Lagepläne sowie statische Unterlagen für Anlage und Fundament“, sagt Huskic.


Entscheidend für die Genehmigung kann auch das Erstgespräch beim Bauamt sein. Der zukünftige Anlagenbetreiber sollte hier das Gespräch suchen, bevor er in die Detailplanung geht. Anhand von Lageplänen und technischen Daten der potentiellen Anlagen, kann dann explizit geklärt werden, was beachtet werden muss und welche Anlage für den Strombedarf passend ist. Auf diese Weise kann man das Bauamt von Anfang an mit ins Boot holen.


Einspeisen oder selbst verbrauchen


Anders als bei Photovoltaik-Anlagen lohnt sich es sich in Deutschland kaum, den von Kleinwindkraftanlagen erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen, denn das aktuell geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterscheidet nicht zwischen Kleinanlagen und großen Windparks. Für Onshore-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2012 in Betrieb gingen, wird für die ersten fünf Jahre Laufzeit eine Vergütung von 8,93 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Im Anschluss erhält der Betreiber dann die Grundvergütung von 4,87 Cent pro Kilowattstunde. Wer in eine Kleinwindkraftanlage investiert, trägt nach Schätzungen des Bundesverbands Kleinwindanlagen (BVKW) Kosten von 2.000 und bis zu 10.000 Euro. Anders als Multimegawattanlagen können Kleinwindkraftanlagen mit der aktuellen Vergütung daher in den wenigsten Fällen wirtschaftlich betrieben werden. Die Investition lohnt sich trotzdem, wenn man mit dem Strom den Eigenbedarf deckt und somit die Kosten für den Haushaltsstrom von derzeit circa 25 Cent pro Kilowattstunde einspart.


Außerdem hat es behördliche Vorteile, wenn die erzeugte Energie zu mindestens 50 Prozent auf dem eigenen Grundstück verbraucht wird. In diesem Fall kann die Anlage als Nebenanlage zum Hauptgebäude ausgewiesen werden und ist somit von der Genehmigung freigestellt. Als Nebenanlage muss die Windkraftanlage dem Hauptgebäude lediglich räumlich untergeordnet sein, wobei vor allem die Höhe und das Volumen der Anlage im Verhältnis zum Hauptgebäude bewertet werden.


Bei der Komponentenauswahl empfiehlt es sich, auf Produkte zu setzen, die von unabhängigen Prüfinstituten zertifiziert worden sind: Zertifizierte Anlagen lassen sich kostengünstiger genehmigen. Außerdem hat man bei zertifizierten Produkten die Gewähr, dass sie langfristig die Erträge bringen,

die der Hersteller verspricht. Verschiedenste Typen und Designs sind bereits auf dem Markt vorhanden. Einen Überblick über aktuelle Produkte und Innovationen erhält man auf der New Energy Husum 2013.


Weitere Informationen bei der New Energy Husum


Neben den rechtlichen Vorschriften beschäftigt sich die New Energy Husum mit den Vorteilen und den Herausforderungen der Kleinwindkraft. Interessierte Besucher können sich hier zu allen Aspekten des Thema Kleinwinds informieren. Bei dem begleitenden Kongress „World Summit for Small Wind“ treffen sich  die weltweit führenden Kleinwind-Experten. Er findet am 21. und 22. März unter dem Titel „Small Wind Certification – Status, Barriers, Prospects” in Husum statt. 22 Referenten aus 14 Ländern geben hier einen einzigartigen Überblick über politische Rahmenbedingungen und Zukunftsmärkte, technologische Innovationen und neue Standards. In der abschließenden Podiumsdiskussion diskutieren internationale Experten die wichtigsten Herausforderungen für den weiteren Ausbau der Kleinwindkraft. (Lea Schmitz)


Weitere Infos:


New Energy Husum: www.new-energy.de/de/kleinwind.html

Kleinwindkraft-Portal: www.klein-windkraftanlagen.com

Bundesverband Kleinwindanlagen: www.bundesverband-kleinwindanlagen.de

Bundesverband Windenergie: www.wind-energie.de/politik/kleinwind

 

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.