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Kompensation für das Landschaftsbild: NRW geht neuen Weg

In Nordrhein-Westfalen gilt seit Ende vergangenen Jahres ein neuer Windenergie-Erlass. Eine wichtige Änderung: Wer einen Windpark baut, muss nicht mehr wie bislang üblich Ersatzflächen besorgen und diese „ästhetisch“ aufwerten, sondern zahlt ein so genanntes Ersatzgeld.

Lesezeit: 2 Minuten

In Nordrhein-Westfalen gilt seit Ende vergangenen Jahres ein neuer Windenergie-Erlass. Eine wichtige Änderung: Wer einen Windpark baut, muss nicht mehr wie bislang üblich Ersatzflächen besorgen und diese „ästhetisch“ aufwerten, sondern zahlt ein so genanntes Ersatzgeld.


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Das ergibt sich aus der Höhe der Anlage und einer Wertstufe des Landschaftsbildes, in dem die Windmühlen gebaut werden sollen. Dazu teil das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die verschiedenen Landschaftsbildeinheiten derzeit in Wertstufen ein: von „sehr gering“ bis „herausragende Bedeutung“. Die Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen.


Wer nun eine Anlage bauen möchte, zieht einfach um den Standort ein Radius, dessen Durchmesser dem 15-fachen der Gesamthöhe der Anlage entspricht. Innerhalb dieser Zone werden anschließend die Wertstufen und deren Flächenanteile ermittelt. Je nach Größe der einzelnen Parzellen, der jeweiligen Wertstufe, der Höhe und der Anzahl der Anlagen ermittelt dann ein Gutachter das Ersatzgeld. Dabei muss er sich an eine landesweit gültige Tabelle halten, in der die Beträge fest vorgegeben sind.


„Das neue Verfahren ist fairer als die alte Methode und die aufwändige Suche nach Ersatzflächen entfällt“, sagte Claudia Bredemann von der Energieagentur in Nordrhein-Westfalen auf einer Windkrafttagung der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen in „Haus Düsse“ (Bad Sassendorf). Denn bislang bewertete ein Gutachter das Landschaftsbild und ermittelte den Kompensations- bzw. den Flächenumfang der Ersatzfläche für den Bau eine Windparks. Diese haben zwar immer versucht, ein neutrales Urteil zu fällen. Es kam aber auch vor, dass zwei ähnliche Parks in einer vergleichbaren Landschaft von zwei verschiedenen Gutachtern unterschiedlich bewertet wurden. „Das kann mit dem neuen Modell nicht mehr passieren“, so Bredemann. Die Spielregeln sind für alle gleich und von vornherein einsehbar, weil die Wertstufe und das Ersatzgeld dafür feststehen. Theoretisch kann sogar jeder mithilfe der Tabelle selbst sein Ersatzgeld berechnen.

 

Ausführliche Hinweise zu dem Verfahren finden Sie auch hier: http://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/windkraft-und-landschaftsbild/

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