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Krach auf Prokon-Versammlung: Teilhaber sollten zunächst nicht abstimmen dürfen

Auf der Gläubigerversammlung des insolventen Windparkbetreibers Prokon ist es zu einem Eklat gekommen. Presseberichten zufolge sollen 15.000 Genussrechteinhaber ihr Stimmrecht nicht ausüben dürfen, weil die erteilten Vollmachten angeblich nicht formgerecht seien.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf der Gläubigerversammlung des insolventen Windparkbetreibers Prokon ist es am Dienstag zu einem Eklat gekommen. Presseberichten zufolge sollten 15.000 Genussrechteinhaber ihr Stimmrecht nicht ausüben dürfen, weil die erteilten Vollmachten angeblich nicht formgerecht seien. Das erfuhren die Teilhaber kurz vor Beginn der Gläubigerversammlung in den Hamburger Messehallen. Entsprechend empört reagierten die über 4.000 angereisten Anleger und bezeichneten das Vorgehen als „verfassungswidrig“.


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Sie kündigten an, in der Gläubigerversammlung einen Antrag auf Befangenheit der Rechtspflegerin zu stellen. Die Versammlung müsste dann abgebrochen und verschoben werden.


75.000 Anleger hatten der Firma aus Itzehoe in der Hoffnung auf eine hohe Rendite insgesamt 1,4 Mrd. Euro als Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Als angesichts einer drohenden Krise viele gleichzeitig ihre Papiere kündigten und das Investment zurückforderten, meldete das Unternehmen Insolvenz an. Die Gläubiger dürften einen Großteil ihres Kapitals verlieren.



Laut Spiegel Online sollte heute eigentlich über ein vorläufiges Sanierungskonzept des Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin abgestimmt werden. Er will das Kerngeschäft des Windparkbetreibers und 300 Arbeitsplätze von ehemals 450 erhalten. 2015 soll über das Sanierungskonzept endgültig abgestimmt werden.


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