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Länderöffnungsklausel: Windmüller in Sorge

Die Kritik hat offensichtlich nichts genutzt. Die Bundesregierung will die Länderöffnungsklausel für Windenergie im Baugesetzbuch verankern.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Kritik hat offensichtlich nichts genutzt. Die Bundesregierung will die Länderöffnungsklausel für Windenergie im Baugesetzbuch verankern. Das zumindest hat die Große Koalition in der vergangenen Woche beschlossen.


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Sollten Bundestag und Bundesrat den Vorschlag annehmen, kann künftig jedes Bundesland die Abstände zwischen Windkraftanlagen und Gebäuden selbst bestimmen. Bislang ist dieses bundeseinheitlich geregelt. Kritiker befürchten nun: Mit der Klausel haben die Länder eine Instrument an der Hand, mit dem sie willkürlich den Bau neuer Anlagen ausbremsen können und auch werden.


Wie die Länderöffnungsklausel bereits jetzt für massiven Ärger vor allem bei Landwirten in Bayern sorgt, lesen Sie in der aktuellen top agrar auf der Seite 136 bis 141. Sie finden die Ausgabe in den nächsten Tagen in Ihrem Postkasten.

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