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Mehr Geld für neue Heizungspumpen

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert den Einbau effizienter Heizungspumpen sowie den hydraulischen Abgleich ab 1. August mit einem neuen Zuschuss von bis 30 % der Ausgaben.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab August 2016 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie die Heizungsoptimierung. Für das Programm stellt das BMWi bis zum Jahr 2020 rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Programm gilt für Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen. Sie erhalten bis zu 30 Prozent der Einbau- und Investitionskosten, maximal 25.000 Euro. Voraussetzung ist, dass Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen, die älter als zwei Jahre alt sind, gegen Hocheffizienzpumpen ausgetauscht werden. Aber auch der hydraulischen Abgleich einschließlich des Einbaus voreinstellbarer Heizungsventile und Pufferspeicher werden gefördert.


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Das BMWi plane, dass bis 2020 jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Heizungsanlagen optimiert werden, teilt der Verband der Heizungs- und Gebäudetechnikbranche VdZ mit. Der Austausch älterer Heizungspumpen lohne sich nicht nur wegen der Förderung: Der Einbau kostet laut VdZ etwa 350 €. Abzüglich der Förderung von 105 € (30 % Zuschuss), blieben 245 € übrig. Der Wechsel auf eine Hocheffizienzpumpe könne  jährlich rund 120 € an Stromkosten einsparen.Damit hätte sich der Tausch nach etwa zwei Jahren amortisiert.


Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten, erklärt der VdZ: Zunächst muss sich der Endkunde bereits vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann er auf dem BAFA- Portal ein Antragsformular ausfüllen, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür laut VdZ ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten www.intelligent-heizen.info oder auf dem Portal des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energieeffizienz.

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